Auszug - Arbeit des KJGD  

 
 
9. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion (B)
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion (B) Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.02.2024 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow BVV-Saal, Raum 218
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

-       Frau Lazar vom Gesundheitsamt stellt den KJGD vor

-       Es folgen Nachfragen aus dem Ausschuss:

 

F:  Besteht die Möglichkeit, Leitungsstellen und Stellen für Ärztinnen/Ärzte getrennt auszuschreiben?

A:  Verwaltungsaufgaben bei Leitungsstelle soweit wie möglich reduziert. Nur noch KJGD-Leitung und nicht mehr ganzer Fachbereich, damit Ärztinnen/Ärzte in Leitung nicht nur Verwaltungsaufgaben machen. Die Leitung muss aber von einem Arzt/einer Ärztin gemacht werden, da das Fachwissen dafür nötig ist.

 

F:  Werden Ersthausbesuche gemacht? Wie werden die angenommen? Welche Probleme gibt es?

A:  Die, die es annehmen, sind sehr zufrieden mit dem Angebot und nehmen es gut an. Beim ersten Kind werden alle angeschrieben. Bei Folgekindern wird Angebot nach Kapazität gemacht. Konkrete Zahlen werden nachgereicht.

 

F:  Wie ist die Kooperation mit den Eltern / die Akzeptanz bei der Empfehlung von Rückstellungen für Einschulungen?

A:  Sehr differenziertes Bild. Aber wenn Rückstellungsempfehlung gemacht wird, sind in der Regel die Gründe so schwerwiegend, dass es meist Kooperation und Annahme durch die Eltern gibt. Wenig Konfrontation.

 

F:  Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt?

A:  Gute Kooperation mit Jugendamt. Viel Kommunikation. Teilnahem des KJGD an Kriseninterventionen und Fallberatungen des Jugendamtes. Stellungnahmen zu Gesundheitsfragen für das Jugendamt.

 

F:  Wie erfahren Eltern, welche Stellen zuständig sind für welche Situation?

A:  Eltern bekommen bei Erstbesuch ein Infopaket mit Zuständigkeiten und Angeboten. Eltern können sich aber auch an jede Stelle wenden im Amt. Das Amt müsste die Zuständigkeit intern klären und die Eltern an die jeweils richtige Stelle bringen.


 
 

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