Auszug - Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend der Benennung nach § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, Herrn BzStR Grammelsdorff, wird gemäß § 35 Abs. 9 AG KJHG als stellvertretendes beratendes Mitglied für das nach § 35 Abs. 7 Ziff. 4 AG KJHG zu berufende Mitglied (eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person) Herr Michael Görn berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: 41; dagegen: 0; Enthaltung: 0.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum, Art (Zwischenbericht = ZB, Schlussbericht = SB), Nr. MdV, lfd. Nr.
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