Auszug - Fußwegenetz Friedrichshagen  

 
 
34. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 9.8 Beschluss:639/34/04
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 16.12.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 20:40 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1114 Fußwegenetz Friedrichshagen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:639/34/04
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneBA, BauStadt
  Schmitz, Dieter
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV

Dazu gibt es einen ÄA der SPD-Fraktion

Dazu gibt es einen ÄA der SPD-Fraktion.

Herr Franzke begründet die BE <037>: Der Ausschuss empfiehlt, den zweiten Satz zu streichen, weil das Fußwegenetz nicht alles öffentliches Land ist und das BA das so nicht vertreten kann.

Aussprache:

Frau Drews: ÄA nimmt Bezug auf die Beantwortung von 2 Kleinen Anfragen zur Thematik, daher der Text des Ausschusses in etwas abgemilderter Form (Prüfauftrag).                         Frau Gelbke: Es sollte weitgehend Einigkeit geben, das gute Fußwegenetz in Friedrichshagen zu erhalten, so weit es dem BA möglich ist. Es soll nicht noch einmal geprüft werden, ob man es will. Da ist man sich sicher. Das “Wie” weiß das BA sehr wohl zu gestalten und für privates Land steht der Antrag nicht in erster Linie. Es gibt auch eine Konzeption “Fußgängerfreundliches Berlin” – in diesem Sinne sollte der Antrag verstanden werden.                Herr Welters: Das von Frau Drews Vorgeschlagene ist eine Abschwächung des Antrages. Aus einem klaren Votum wird ein Prüfauftrag gemacht. Es ist schon besser, wenn die BVV genau artikuliert, was sie will. Wenn es nicht geht, wird das BA dieses der BVV schon mitteilen.              Herr Franzke: Man sollte der Empfehlung des Ausschusses folgen. Dass man nicht auf die privaten Wege abgezielt hat, ging aus dem Antrag leider nicht so hervor. Mit dieser Intention hat man den Antrag beraten.                             Frau Meißner: Wenn man so einen Antrag stellt, sollte man schon genau sagen, welche Wege man meint. Im Ausschuss war die Beantwortung der Kleinen Anfrage dazu nicht Gegenstand. In der Kleinen Anfrage sind 10 Wege aufgeführt und 6 Wege davon sind in Privatbesitz. Man sollte schon verantwortungsvoll mit solchen Anträgen umgehen, daher der Prüfauftrag.                            Frau Drews: Wenn schon aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage erkannt wird, dass einer der Hauptwege zu zwei Drittel in Privatbesitz ist und bekannt ist, dass der Eigentümer von vornherein seine Zustimmung zu einer Widmung abgelehnt hat, dann kann man dem BA nicht mit gutem Gewissen einen solchen Auftrag erteilen. Der Prüfauftrag heißt, wie man das gute Fußwegenetz erhalten kann.    Herr Leiß: Bei den privaten Wegen sagte Frau Gelbke: nicht nur. Er hatte ein Gespräch mit einem Juristen, der da sagte, hier zähle das Gewohnheitsrecht. Den privaten Eigentümern obliegt natürlich auch die Verkehrssicherungspflicht. Wenn das Fußwegenetz erhalten werden soll, müsste der ÄA der Fraktion der SPD, der das Ganze nur verwässert, zurückgezogen werden und der Antrag von BüGr unterstützt werden.             Herr Scholz: Die Diskussion zeigt, dass man auch im Ausschuss offensichtlich im Schweinsgalopp über die Thematik hinweg gegangen ist. Man hätte sich im Ausschuss die Zeit nehmen müssen, über all diese Details in Ruhe zu sprechen. Es stellt sich auch die Frage, ob bei den nicht gewidmeten privaten Wegen ein ähnlicher Fall wie der “Hofdurchgang” entstehen könnte. Nach der derzeitigen Situation wird es wohl nur auf einen Prüfauftrag hinaus laufen können. Er bittet das BA, diesen ernsthaft zu betreiben.       Herr Retzlaff: Herr Leiß hat ja fast eine Grundgesetzdebatte daraus gemacht. Er selbst kennt das Grundgesetz genau und weiß, welche Bedeutung dem Eigentum zugeschrieben wird. Die These, dass Gewohnheitsrecht Eigentumsrecht bricht, wird für sehr gewagt gehalten. Es sollte alles nochmals genau im Detail betrachtet und geprüft werden.                         Herr Leiß: Es war nicht seine Absicht, eine Grundgesetzdebatte los zu treten. Im Grundgesetz steht aber auch etwas von sozialer Verpflichtung des Eigentums. Das sollte man auch nicht vergessen.

Abstimmung ÄA der SPD-Fraktion: Mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung BE i.g.F. (ÄA): Mit 8 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie das sehr gute und umfangreiche Fußwegenetz abseits des Straßenverkehrs in Friedrichshagen gesichert und erhalten werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            mehrheitlich      .                       dagegen:          8.                     Enthaltung:        .


  Beschluss: 16.12.2004 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 09.09.2005 realisiert Verantwortlich:
BA, BauStadt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 10.01.2005  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

09.09.05 SB V-45 lfd. Nr. 2563

 
 

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