Auszug - Beratung zu Änderungen / Ergänzungen der §§ 44 bis 47 (Abschnitt VIII) der Geschäftsordnung
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Der Ausschuss berät über die §§ 44 bis 47 der GO. Zu § 45 GO wird darauf hingewiesen, dass keine Regelung für den Fall der elektronischen Abstimmung vorhanden ist. Aus Sicht des Ausschusses sollte auf § 43 Abs.1 verwiesen werden., der ggf. noch anzupassen ist. Folgende Fassung von § 45 Abs.2 Satz1 GO wird angedacht:
"Für die namentliche Abstimmung erhalten die Bezirksverordneten je drei Abstimmkarten, die ihren Namen tragen, in drei verschiedenen Farben gehalten und mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" gekennzeichnet sind, soweit nicht eine elektronische Abstimmung nach § 43 Abs.1 c) erfolgt." Die Beratung über die §§ 48 bis 50 wird auf die nächste Sitzung verschoben. Der Ausschuss berät über die §§ 51 bis 56 der GO. |
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