Auszug - Bericht des Bezirksamts (30 Minuten)  

 
 
23. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 11.10.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: KungerKiez-Theater
Ort: Karl-Kunger-Straße 29, 12435 Berlin

Herr Grammelsdorff informiert, dass zunächst ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist, sich einen Überblick über die verschiedenen Jugendeinrichtungen des Jugendamtes zu verschaffen und dabei sehr unterschiedliche Erfahrungen sammelt.

Frau Hölling informiert über eine Vielzahl von Personalveränderungen innerhalb des Jugendamtes und über erfolgreiche Neueinstellungen. Die Personalstelle der Fachkoordination HzE konnte zum 01.10.2023 mit Frau Höhner besetzt werden. Zum 01.01.2024 beginnt dann der neuen Controller seine Tätigkeit im Jugendamt. In der Region 2 und Region 1/3 sind die Besetzungsverfahren der 2. Regionalleiterstellen und in der Region 4/5 die Besetzung der Regionalleiterstelle erfolgreich abgeschlossen.  Die Regionen 2 und 1/3 bleiben trotz der zwei Regionalleitungen jeweils eine Organisationseinheit.

Aktuell ist die Personalsituation in der Region 2 aufgrund massiver Krankheitsausfälle extrem schwierig. Hier sind möglicherweise Notmaßnahmen erforderlich. 2 Dualstudierende werden Ende Februar ihr Studium beenden und sollen danach im RSD beschäftigt werden.

Aktuell erarbeitet das Jugendamt mit externer Begleitung ein Steuerungskonzept. Die Fertigstellung ist für Januar 2024 vorgesehen.

Am 13.10.2023 endet die Ausschreibungsfrist für alle Stellen des Familienservicebüros (FSB). Auch hier ist zu erwarten, dass es Bewerber*innen geben wird, die bereits im Jugendamt tätig sind und einen Tätigkeitswechsel anstreben. Im Pflegekinderdienst (PKD) gehen zwei Kolleginnen, wovon eine Stelle intern nachbesetzt werden konnte und die andere Stelle zurzeit ausgeschrieben ist.

 

Frau Hölling informiert zu den Auflagebeschlüssen der BVV zum Haushalt des Jugendamtes. Sie geht davon aus, dass diese den Mitgliedern des JHA bereits bekannt sind.  

Neben der Erarbeitung des Konsolidierungskonzeptes muss das Jugendamt quartalsweise dem Haushaltsausschuss und dem JHA über den Personalstand (Zu- und Abgänge) und die Auswirkungen auf die KLR sowie zum Stand der Haushaltsdurchführung berichten. Des Weiteren muss das Jugendamt gemeinsam mit der SE PFin und dem zentralen Steuerungsdienst ein Konzept zur Reduzierung der pauschalen Minderausgaben erarbeiten.

 

Frau Steinmetz bittet das Jugendamt um seine Stellungnahme zu dem Begleitantrag. Frau Hölling sieht es eher skeptisch, das dem Jugendamt die Gesamtsumme (ca. 418 T€ Jugendarbeit und ca. 85 T€r Jugendsozialarbeit und Familienförderung) zur Verfügung gestellt wird. Das Bezirksamt ist jetzt zuständig zu prüfen und zu entscheiden, in welchen Abteilungen ggfs. diese Mittel gekürzt werden können, um diese dem Jugendamt zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Die durch die BVV zusätzlich für Jugendarbeit beschlossen Mittel in Höhe von 100 T€ wurden in die Titel (68406 und 68425) für Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII eingestellt und sollen den zusätzlichen Bedarf an Tarifmitteln abdecken. 

Frau Kant stellt fest, dass diese zusätzlichen 100 T€r die Tarifmittel bei den freien Trägern nicht reichen, da fehlen mindestens noch 74 T€. Gleichzeitig fehlen auch Mittel für die Jugendsozialarbeit. 

Sie bittet dringend der Stadtrat sich dafür einzusetzen, dass dort noch Mittel eingestellt werden. Des Weiteren hält Frau Kant es für dringend erforderlich, dass die Mittel für die 

2. Rate für die Erweiterung der Angebote nach dem Jugendfördergesetz, in Umsetzung des bezirklichen Jugendförderplans, zur Verfügung gestellt werden.

Herr Werner fragt nach, ob der Stadtrat noch die Unterstzung des JHA, ev. durch einen weiteren Beschluss, benötigt. Nach seinem Kenntnisstand hätten andere Abteilung ihren Haushaltsplan entsprechend der Bedarfe in den einzelnen Titeln aufgestellt. Er fragt sich, ob das Jugendamt dies nicht auch so machen sollte.

Frau Hölling erläutert erneut das verbindlich festgelegte Verfahren zur Aufstellung der Haushaltspläne durch die einzelnen Fachämter. Das Einstellen der Mittel in den einzelnen Titel entsprechend den zugrundeliegenden Bedarfen hätte als Ausgleich Pauschale Minderausgaben (PM) in enormer Höhe im Haushalt des Jugendamtes verlangt. Dies wurde von der SE PFin nicht akzeptiert. Die Grundlage für das Aufstellen ausgeglichener Haushaltspläne für die einzelnen Fachämter sind die gemäß Eckwertebeschluss zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung der Regeln über die zulässige Höhe von pauschalen Minderausgaben.

Frau Hölling vertritt die Ansicht, dass wir Mittel für Aufwüchse nur einstellen können, wenn die BVV beschließt, dass wir diese Mittel zusätzlich bekommen. 

Frau Kant verweist darauf, dass zum Aufstellen der Förderliste das Geld jetzt schon benötigt wird.

Abgeleitet aus dem Jugendfördergesetz sollte eine Sicherstellung der verschiedenen Angebote ermöglicht werden. Frau Hölling erklärt, dass die Finanzierungssystematik im LB (Budgetierung) sich mit den fachlichen Erfordernissen bricht. Der im Jugendförderplan beschlossene Aufwuchs ist im Rahmen der Budgetierung nicht finanzierbar. Unter den gegebenen Umständen bewertet Frau Hölling die Bereitstellung der Tarifmittel anders als die 2. Rate für die Erweiterung der Angebote.

Herr Werner stellt die Frage nach der Rechtsverbindlichkeit der Beschlüsse des JHA zum Jugendfördergesetz. Er sieht hier eine gesetzliche Verpflichtung des Bezirkes diese Beschsse umzusetzen.

Herr Bahlmann schätzt ein, dass die eigentliche Problematik ist, dass die Bezirke auf Landesebene bewirken müssen, dass der Senat und das AGH die benötigten Mittel zur Umsetzung des Jugendfördergesetzes den Bezirken auch (zusätzlich) bereitstellen. Das Produktsummenbudget gibt die zur Verfügung stehenden Mittel vor und lässt dem Jugendamt keinen Spielraum für eine 2. Rate zu einer erweiterten Umsetzung des Jugendfördergesetzes. 

Frau Hölling äert ihr Bedauern darüber, dass der JHA nichts beschlossen hat, was z.B. zur Verstärkung der Personaltitel im Jugendamt geführt hätte, um das Jugendamt in die Lage zu versetzen, seine Mitarbeiter*innen bezahlen zu können und erforderliches Personal einstellen zu können. Ebenso wäre ein Beschluss des JHA, durch das die pauschalen Minderausgaben aufgelöst worden wären, sehr hilfreich für das Jugendamt gewesen werden. Ob und wie das Jugendamt seine Arbeit leisten kann, interessiert den JHA wenig.

Herr Werner fragt, ob der JHA das Recht hat zu sagen, wieviel Geld in einzeln Titeln eingestellt werden muss. Das wird von den anderen Mitgliedern des JHA eher nicht gesehen.

Frau Kant äert ihre Verwunderung, dass der Bezirk der Jugendpolitik oberste Priorität einräumt und dann lediglich 100 T€ zusätzlich dem Jugendamt zur Verfügung stellt. Die 2. Rate ist ihrer Einschätzung nach eine politische Frage zu der sich die BVV mit der Bereitstellung der Gesamtsumme positionieren muss. 

Frau Heinrich (zentraler Steuerungsdienst) weist darauf hin, dass das Abgeordnetenhaus die Bezirkshaushaltspläne beschließt.

 

Pause und Sitzungsverlängerung bis 21.00 Uhr wird einstimmig beschlossen.

 

Frau Kant fragt zu einer bei Facebook veröffentlichten Nachricht über Äerungen des Stadtrates, innerhalb seiner bisherigen Amtszeit bereits das bisherigen Defizit im Jugendamt von 5 Mio.€ auf

1,9 Mio.€ gesenkt zu haben, nach. Herr Grammelsdorff macht deutlich, dass dies keine Äerung von ihm sei und ihm auch nicht bekannt ist, wie es zu dieser Darstellung gekommen ist.

Die Mitglieder des JHA erarbeiten gemeinsam einen Antrag.

Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung auskömmlich finanzieren

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mittel der Tarifanpassung aus 2022/2023 für die freie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung schnellstmöglich bis zur Aufstellung der Fördervorschlag, sowie die fehlenden Mittel im Titel Jugendsoziarbeit, in den Haushalt einzustellen.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Senats und des AGH von Berlin dafür einzusetzen, die Mittel für die Steigerung der Leistungsstunden im beschlossenen Jugendförderplan gemäß dem Jugendfördergesetz vollständig (auch für die Angebotsform 1) über den Landeshaushalt den Bezirken zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:  9 Ja      0 Nein.   2 Enthaltung

Der Antrag wird einstimmig mit zwei Stimmenthaltungen beschlossen.


 
 

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