Auszug - Fortführung der 16i-Beschäftigungsverhältnisse in Schulbibliotheken und Kiezklubs  

 
 
6. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion (B)
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion (B) Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 18.10.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:17 Anlass: ordentliche
Raum: Sternenfischer Freiwilligenzentrum Treptow-Köpenick
Ort: Oberspreestraße 182, 12557 Berlin
IX/0557 Fortführung der 16i-Beschäftigungsverhältnisse in Schulbibliotheken und Kiezklubs
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0327/20/23
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKE, SPD, B'90GrüneBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Herr Martin bringt den Antrag ein.

Nach Debatte wird der Antrag geändert.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, Perspektiven für die Beschäftigten in auslaufenden Maßnahmen nach § 16i SGB II insbesondere in den Schulbibliotheken und Kiezklubs zu entwickeln und zu überprüfen, wie diese in reguläre Beschäftigungsverhältnisse überführt werden können.

Soweit die Leistungen nicht auf Haushaltsprodukte gebucht werden können, sollte dies gegenüber dem Senat angeregt werden. Soweit die bestehenden Produkte defizitär sind, sollte dies mit einem Konsolidierungskonzept für den entsprechenden Bereich und einer regelmäßigen Evaluierung des Steuerungserfolgs verbunden werden.

Über den Antrag wird in geänderter Fassung abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 0; Enthaltung: 2.


Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Ausschuss für ASGTI (B) hat die Drucksache IX/0557 auf seiner Sitzung am 18.10.2023 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Schul einstimmig (11:0:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, Perspektiven für die Beschäftigten in auslaufenden Maßnahmen nach § 16i SGB II insbesondere in den Schulbibliotheken und Kiezklubs zu entwickeln und zu überprüfen, wie diese in reguläre Beschäftigungsverhältnisse überführt werden können.

Soweit die Leistungen nicht auf Haushaltsprodukte gebucht werden können, sollte dies gegenüber dem Senat angeregt werden. Soweit die bestehenden Produkte defizitär sind, sollte dies mit einem Konsolidierungskonzept für den entsprechenden Bereich und einer regelmäßigen Evaluierung des Steuerungserfolgs verbunden werden.


Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 0; Enthaltung: 2.


 
 

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