Auszug - Berufung eines beratenden Mitglieds des Jugendhilfeausschusses
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Die Aussprache wird nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend des Vorschlags des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) nach dessen Benennung gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, Herrn BzStR Grammelsdorff, wird gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 7 AG KJHG (hier eine Person zur Vertretung … der freigeistigen Verbände) Frau Ev Dieruff als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses berufen. Abstimmungsergebnis: dafür: 35; dagegen: 0; Enthaltung: 8.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum, Art (Zwischenbericht = ZB, Schlussbericht = SB), Nr. MdV, lfd. Nr.
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