Auszug - SM 23-21 Förderverein KIEZKLUB Bohnsdorf e. V. / Dahmestraßenfest in Bohnsdorf  

 
 
3. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung (B)
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung (B) Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 21.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:21 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Herr Bahlmann: Würde sich für einen Anteil entscheiden. Es muss nicht alles gefördert werden.

Herr Henkel: Moniert, dass bereits im letzten Jahr Mittel beantragt wurden. Der Antragsteller möge benachrichtigt werden, dass Sondermittel nicht als Dauerfinanzierung gedacht seien.

Herr D. Hoffmann: Sieht Einwände durchaus ähnlich. Möchte das Dahmefest aber nicht "sabotieren". Der Zeitpunkt des Festes ist bereits recht bald.

Herr Bahlmann: Findet Festzeitpunkt nicht das größte Problem und möchte Antrag um 365,- Euro senken. Gleichzeitig soll dem Veranstalter erklärt werden, dass so etwas nächstes Jahr nicht mehr bewilligt werden wird.

Herr Groos: Solche Drohungen sind leider in der Vergangenheit nicht konsequent umgesetzt worden. Das müssen wir Bezirksverordnete uns leider auch zurechnen.

Herr Henkel: Findet eine Kürzung um 365 ,- Euro Abzug in Ordnung

Herr Dustin Hoffmann stellt nach einer Einholung des Stimmungsbildes im Ausschuss den Antrag mit der Kürzung um 365,- Euro zur Abstimmung.

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für HhPVIG hat den Sondermittelantrag SM 23-21 auf seiner Sitzung am 21.06.2023 abschließend beraten und empfiehlt dem BzVV einstimmig (12:0:0) die Einbringung einer Vorlage an die BVV mit der Bewilligung des Antrages in der reduziertenhe von 2.735,00 €.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Dem "Förderverein KIEZKLUB Bohnsdorf e. V." werden für das Projekt Dahmestraßenfest in Bohnsdorf (SM 23-21)

 

2.735,00 €

 

aus Sondermitteln der BVV des Haushaltsjahres 2023 zur Verfügung gestellt.

Die Ausreichung der Sondermittel der BVV steht unter dem Vorbehalt, dass alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen, insbesondere der nach § 44 der LHO, erfüllt werden.

Die Verwendung der Mittel ist bei Kapitel 3910, Titel 68406, nachzuweisen.

 

 

 

Begründung:

Die Vorlage zur Beschlussfassung basiert auf der Behandlung des Sondermittelantrages im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Teilhabe und Inklusion (B) sowie einer einstimmigen Empfehlung (12:0:0) des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung, Immobilien und Gleichstellung (B).


Abstimmungsergebnis: dafür: 12; dagegen: 0; Enthaltung: 0.


 
 

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