Auszug - Aufhebung der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide und Neuerlass der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide mit neuem Geltungsbereich
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz wird über Punkt 3 der Konsensliste (AoA) angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. der Beschluss der BVV Nr. 0080/06/17 vom 30.03.2017 wird aufgehoben. 2. die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 28.04.2017 (GVBl., 73. Jahrgang, Nr. 12 vom 11.05.2017, S. 301) wird aufgehoben. 3. die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin mit neuem Geltungsbereich, einschließlich des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum Teileigentum (Anlage 6 der BA-Vorlage 222/22) wird neu erlassen. Nach Inkrafttreten der Verordnungen ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen. Abstimmungsergebnis: dafür: 34; dagegen: 7; Enthaltung: 1.
Damit ist die Vorlage des Bezirksamtes beschlossen.
Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum, Art (Zwischenbericht = ZB, Schlussbericht = SB), Nr. MdV, lfd. Nr.
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