Auszug - Aufhebung der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide und Neuerlass der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide mit neuem Geltungsbereich  

 
 
15. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 12.01.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow BVV-Saal, Raum 218
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
IX/0335 Aufhebung der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide und Neuerlass der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide mit neuem Geltungsbereich
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0197/14/23
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, StadtStraGrüUm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

  Hier werden Ihnen Inhalte angezeigt, wenn die Bearbeitung der Sitzung die Anzeige von Wortbeiträgen erlaubt.  

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Nach § 19 (3) GO wurde die nachfolgende Drucksache am 23.11.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:

 

 Drs. IX/0335

1. der Beschluss der BVV Nr. 0080/06/17 vom 30.03.2017 wird aufgehoben.

2. die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 28.04.2017 (GVBl., 73. Jahrgang, Nr. 12 vom 11.05.2017, S. 301) wird aufgehoben.

3. die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin mit neuem Geltungsbereich, einschließlich des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum Teileigentum (Anlage 6 der BA-Vorlage 222/22) wird neu erlassen.

Nach Inkrafttreten der Verordnungen ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.01.2023 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (12:2:1) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.


Abstimmungsergebnis: dafür: 12; dagegen: 2; Enthaltung: 1.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)