Auszug - Aufhebung der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide und Neuerlass der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Oberschöneweide mit neuem Geltungsbereich
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Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Nach § 19 (3) GO wurde die nachfolgende Drucksache am 23.11.2022 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz überwiesen:
Drs. IX/0335 1. der Beschluss der BVV Nr. 0080/06/17 vom 30.03.2017 wird aufgehoben. 2. die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin vom 28.04.2017 (GVBl., 73. Jahrgang, Nr. 12 vom 11.05.2017, S. 301) wird aufgehoben. 3. die Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin mit neuem Geltungsbereich, einschließlich des Genehmigungsvorbehalts für die Begründung von Wohn- oder Teileigentum Teileigentum (Anlage 6 der BA-Vorlage 222/22) wird neu erlassen. Nach Inkrafttreten der Verordnungen ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt- und Naturschutz hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.01.2023 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (12:2:1) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung. Abstimmungsergebnis: dafür: 12; dagegen: 2; Enthaltung: 1. |
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