Auszug - SportBox für Treptow-Köpenick
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Über den Antrag wird heftig diskutiert. Abgesehen wird den Anschaffungskosten, wird über die Folgekosten gesprochen. Herr Geschanowski fügt an, dass eine kommerzielle Nutzung in Grünflächen nicht machbar ist. Es herrscht Einigkeit, dass die BVV nicht für eine GmbH werben darf. Es werden geeignete andere Modelle vorgeschlagen, die leichter umzusetzen sind. Dem Sportausschuss wird vorgeschlagen zu prüfen, ob Sportvereine o.ä. Institutionen solche Projekte in Eigenregie unterstützen können. Der Antrag wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis: 1 / 12 / 1. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen: Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache IX/0287 auf seiner Sitzung am 23.11.2022 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Sport mehrheitlich (1:12:1) die Ablehnung des Antrages mit folgenden Hinweisen für den Ausschuss für Sport: - Sportbox ist eine GmbH, für die die BVV keine Werbung machen kann - Nutzung in öffentlichen Grünanlagen ist ausgeschlossen - denkbar ist aber eine Ansprache von Privaten, ob derartige Nutzungen, z. B. auf dem Gelände von Sportvereinen, möglich ist Abstimmungsergebnis: dafür: 1; dagegen: 12; Enthaltung: 1. |
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