Auszug - Seelische Gesundheit
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Beirat für seelische Gesundheit Der Beirat für seelische Gesundheit berät das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes in allen Fragen der Strukturentwicklung und psychosozialen Versorgung. Das für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Bezirksamtes beruft die Mitglieder des Beirates für seelische Gesundheit. Der Beirat für seelische Gesundheit ist vor grundsätzlichen Planungs- und Strukturentscheidungen zu hören. Dem Beirat sollen höchstens 20 Personen angehören. Es werden berufen:
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