Auszug - Jugendoffiziere der Bundeswehr in die Schulen in Treptow-Köpenick einbinden
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Frau Steinmetz ruft zum Antrag auf. Gibt es Widerspruch aus dem Ausschuss? Frau Kant fragt nach der Zuständigkeit. Sie kann den Antrag nicht nachvollziehen. Auch der Schulausschuss wäre nicht zuständig. Weil es innere Schulangelegenheiten sind und da ist die Senatsverwaltung für Bildung zuständig. Frau Steinmetz schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss sich für diesen Antrag als nicht zuständig erklärt. Der Antrag wird an den Ausschuss für Schule überwiesen.
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen: Der Jugendhilfeausschuss hat die Drucksache IX/0122 auf seiner Sitzung am 24.05.2022 abschließend beraten und erklärt dem federführenden Ausschuss für Schule einstimmig (9:0:0) seine Nichtzuständigkeit. Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 0; Enthaltung: 0. |
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