Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
5. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 19.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: ordentliche
Raum: Wendenschloß Schule (Grundschule)
Ort: Köpenzeile 123, 12557 Berlin

Bericht aus BA siehe Anlage.

Beantwortung der Frage von Frau Steinmetz aus TOP 4 (auch der Anlage beigefügt).

Die Beförderung und Beschulung von Inklusions-Kindern in andere Bezirke betrifft 18 Schüler, die außerhalb des Bezirks beschult werden.

Nachfragen:

  • Frau Steinmetz: Die meisten Kinder weichen nach Lichtenberg aus. Warum wurde in der Antwort immer Brandenburg genannt?

Ergänzung Herr Winkelhöfer: Unterschiedliche Förderbedarfe: bei gE-Kindern (geistige Entwicklung) oder solchen mit Förderbedarf kommt Beförderung in Betracht. Ca. 300 Kinder im Bezirk mit Förderbedarf. Die meisten innerhalb des Bezirks befördert. Für gE-Kinder in der Regel keine Anträge. Bei Unterbringung in anderen Bezirken geht es um Kinder mit Förderbedarf, die jedoch auch in der Lage sind, die Wege allein zurückzulegen. Treptow-Köpenick ist Bezirk im Verhältnis zur Schülerzahl mit den meisten Beförderungen, da großer Flächenbezirk. Herrn Winkelhöfer sei kein gE-Antrag bekannt.

  • Frau Kant: Woran liegt es, dass 8 Kinder, in Brandenburg beschult werden? Kein Platz oder besonderer Förderbedarf?

Herr BzStR Brauchmann: Oft wegen Kapazitätsgrenzen nicht im Bezirk beschulbar. Ergänzung Herr Winkelhöfer: Schulamt kann aber niemanden nach Brandenburg schicken. Die Wahl treffen die Eltern selbst.

  • Frau Kant: Kann Treptow-Köpenick den bestimmten Förderbedarfen nicht gerecht werden?

Herr Winkelhöfer: Treptow-Köpenick hat nicht für jeden bestimmten Förderbedarf die Kapazitäten. z. B. bei Sehbehinderung oder Autismus gibt es keine Kapazität im Bezirk. Es gibt keine Sehbehinderten-Schulen in Treptow-Köpenick.

  • Herr Hölmer: Wer hat bei GemS Adlershof den Hut auf? Wer haftet? Ab wann ist der Bezirk in der Pflicht, Kosten zu tragen? Mehrkosten im Vertrag auch schon geregelt?
    Herr BzStR Brauchmann: Bezirk ist in der Verantwortung. Das Finanzielle liegt, auch bei Mehrkosten, beim Senat.
    Herr Winkelhöfer: Erbbaurecht, Mietvertrag und Projektvereinbarung gemeinsam unterschrieben. HOWOGE trägt zunächst auch die Mehrkosten beim Bau, diese müssen von Senatsverwaltung genehmigt werden. Bezirk ist Bedarfsträger. HOWOGE baut das Haus, aber Inneneinrichtung zahlt der Bezirk.
  • Herr Dohnalek: Ist von Steigerung der Schülerzahlen auszugehen?

Herr Winkelhöfer: Auch ohne Ukrainer ist die Situation schon eng. Die Zahlen werden steigen.
Frau Pallik: Alle arbeiten mit Hochdruck an der Ermöglichung der Beschulung, auch für Ukrainer. Mitte Juni von Schulen Info nach Sprachstandsermittlung. Erst Mitte Juni aussagefähig. Schulen sind an ihren Grenzen.

  • Herr Lucke: Wie werden ukrainische Schüler mit Behinderung im Bezirk versorgt?

Antwort: Grundsätzlich inklusiv, unabhängig von Herkunft. Feststellungsbescheid erforderlich. Das sei oft schwierig. Welche Beschulungsformen sind erforderlich. Schwierig bei Kindern mit gE oder Autismus.

 


 
 

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