Auszug - Umsteuerung in den HzE und AV Vollzeitpflege - Weiterführung aus der 46. Sitzung  

 
 
47.(öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 03.11.2004 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Frau Dr

Frau Dr. Büthner stellt für die Verwaltung visuell die Daten für den Bereich HzE vor (siehe Anlage 2 zum Protokoll) . Dabei werden behandelt:

·        die übermäßig vielen Zuzüge in den Bezirk (woher und welche Hilfearten)

·        die Abgänge aus dem Bezirk (wohin und welche Hilfeart)

·        die Vielzahl an schwierigen und komplizierten Fällen

 

Das vorgetragene Zahlenmaterial wird anschließend im JHA diskutiert und analysiert.

Dabei wird deutlich, dass begründende Erklärungsmuster für die Kostensteigerungen nicht klar erkennbar sind.

 

Kostenbeeinflussende Faktoren sind u.a.:

·          unterschiedliche Kostensätze in den Bezirken

·        die Höhe der Kostenerstattung aus Vorjahren

·        die Wanderungsbewegungen des Klientel innerhalb der Stadt

·        die unterschiedlichen Gewährungsmodalitäten in den bezirklichen Jugendämtern

·        neue Statistikbögen und Berichtssysteme wurden eingeführt

·          sehr kostenintensive Heimunterbringung (Therapieeinrichtungen) i.V.m. § 35a SGB VIII

 

Herr Stahr: Die kostenintensivsten Maßnahmen sind im Bereich der über 18 jährigen angesiedelt. Diese Fälle müssen wir uns nochmals genauer anschauen, wobei die Frage gestellt werden kann, ob die Zuständigkeit von Jugend sein muss?

 

Mit den zuständigen Mitarbeitern (Sozialarbeitern) finden regelmäßige Aussprachen zu den Auswertungen statt um bewusst zu machen, mit welchen Auswirkungen einzelne Entscheidungen verbunden sind.

 

Herr Retzlaff regt an, in den Fach AG`s weiter nach Erklärungsmustern zu suchen. Die Erkenntnisse der Verwaltung sollten an weitergehender Stelle vertreten werden.

 

Frau Bryzki berichtet für die Verwaltung zum Bereich Vollzeitpflege.

·        Neue AV Hilfen in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) wurde erlassen. Der Verein Familien für Kinder (Tel: 21 00 21 0) hat dazu ein Buch herausgegeben.

 

Benannt werden u.a. die Anforderungen, welche nach der AV Hilfen in Vollzeitplflege an potenzielle Pflegeeltern gestellt werden.

 


 


 
 

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