Auszug - Geschäftsordnung  

 
 
4. (außerordentliche, öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: außerordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:

Vorstellung der Änderungsanträge durch Herrn Werner.

 

A.

"Der Jugendhilfeausschuss beschließt: Ergänzung im § 14 Tagesordnung:

 

(3) Jugendsprechstunde für Kinder und Jugendliche

neu:

Jede Sitzung des Jugendhilfeausschusses beinhaltet die Tagesordnungspunkte „Bericht aus dem Bezirksamt und Information der Veraltung“ und "Fragen an das Bezirksamt und die Verwaltung“. Beide Tagesordnungspunkte sind binnen 30 Minuten zu erledigen.

Darüber hinaus beinhaltet jede Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses den Tagesordnungspunkt: "Jugendsprechstunde". Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll dazu Rederecht erteilt und angemessene Redezeiten ermöglicht werden."

 

Frau Steinmetz unterstützt diesen Antrag. Sie würde in dieser Legislatur gern daran arbeiten, die Barrieren für die Teilnahme junger Menschen abzubauen.

Frau Falkenberg erfragt, ob die Zeitbegrenzung auch in die Diskussion falle. Herr Werner antwortet darauf, dass die Zeitbegrenzung 1:1 aus der alten GO übernommen wurde.

 

Abstimmung Antrag "A" in unveränderter Fassung:

 

Ja: 11 / Nein: 0 / Enthaltung: 1

 

Die Änderung der Geschäftsordnung wird einstimmig angenommen.

 

B.

"Der Jugendhilfeausschuss beschlit: Ergänzung im § 2 Zusammensetzung

-       die Leiterin / der Leiter des Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros Treptow-Köpenick (KJBB) (wird vom Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.)

Begründung:

Das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro für Treptow-Köpenick ist ein direkter Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche im Bezirk. Gleichzeitig ist es Interessenvertretung junger Menschen und Vermittler zwischen Kindern und Jugendlichen sowie Politik und Verwaltung.

Der Jugendhilfeausschuss hat ebenso dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Formate zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Treptow-Köpenick zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der Befassung mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe soll durch die fachliche Beratung und Unterstützung des JHA durch die Leitung des KJBB, sichergestellt werden, dass die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen, an allen sie betreffenden Entscheidungen, berücksichtigt werden.“

 

Frau Koschorreck erinnert an den gesetzlichen Auftrag, noch eine Person einer Interessen- bzw. Selbstvertretung als beratenes Mitglied berufen zussen. Die Verwaltung versteht den Antrag als Ausdifferenzierung des Buchstaben "h" und bittet darum, dass hier dann neben der Vertreterin des KJBB auch die Vertretung der Selbstvertretung benannt wird.

Frau Steinmetz unterstützt den Vorschlag von Frau Koschorreck und regt an, den Antrag zu ergänzen.

Herr Werner bestätigt, dass es um den Punkt h geht und ist damit einverstanden, den Antrag um die Selbstvertretung zu ergänzen.

Frau Frömel weist darauf hin, dass der JHA auch über die Rolle der Sprecher/-innen der überregionalen AGen nach § 78 entscheiden muss.

Frau Kant unterstützt den Antrag und bestätigt Frau Frömels Hinweise und schlägt vor, dass sich die Sprecher/ -innen auf der 3. Stelle des Buchstaben h als beratenes Mitglied und Stellvertretung berufen werden.

Es folgt eine erweiterte Diskussion um die Vertreter/ -innen der überregionalen AGen nach § 78 SGB VIII.

 

Im Anschluss an die Diskussion wird folgende Änderung der Geschäftsordnung zur Abstimmung gestellt:

 

"§2 Zusammensetzung - Buchstabe h:

-       den/die Leiter/in des Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros, ein/eine Vertreter/in einer Selbstvertretungsorganisation sowie eine weitere Person aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen."

 

Abstimmung Antrag "B":

Ja: 12 / Nein: 0 / Enthaltung: 1.

 

Der Änderung der Geschäftsordnung wird einstimmig zugestimmt.

 

C.

"Der Jugendhilfeausschuss beschließt: Ergänzung im § 5 Arbeitsgruppen:

e) Stadtentwicklung und Jugendhilfeplanung

 

Die Arbeitsgruppe befasst sich u.a. mit folgenden Angelegenheiten:

-       Stellungnahmen zu Bauvorhaben die Interessen von Kindern- und Jugendlichen berühren,

-       Stellungnahmen zu gesamtbezirklichen Planungsinstrumenten der Infrastruktur- und     Standortentwicklung: wie z.B. soziales Infrastrukturkonzept, Sportentwicklungsplanung usw.,

-       konzeptionelle Steuerung von Planungsprozessen soweit Interessen von Kindern und   

Jugendlichen berührt sind,

 

-       Vor- und Nachbereitung der Sitzung der Spielplatzkommission Treptow-Köpenick.

 

Die Leitung der Verwaltung des Jugendamtes stellt sicher, dass die Jugendhilfeplanerin / der Jugendhilfeplaner ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe ist. Darüber hinaus unterstützt der Jugendstadtrat / die Jugendstadträtin die Arbeitsgruppe beim Bemühen weitere Personen insbesondere aus dem Bereich Stadtentwicklung, dem Straßen- und Grünflächenamt und /oder der Sozialräumlichen Planungskoordination des Bezirksamtes Treptow-Köpenick themenbezogen hinzuzuziehen.

 

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich auch mit Angelegenheiten, wie z. B. der Bauleitplanung, der Sport(entwicklungs)planung und -förderung, der Schul- und Spielplatzplanung, soweit Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt sind. (Auszug aus der Geschäftsordnung des JHA -> § 6 Aufgaben)

Im Sinne von umfassender Partizipation von Kindern und Jugendlichen - von Anfang an - ist die sozialräumliche und lebensweltorientierte Betrachtung von grundlegender Bedeutung.

Kinder und Jugendliche prägen nicht nur ihre Lebens- und Freizeitorte, sondern diese sollen darüber hinaus von ihnen als Expert:innen in eigener Sache aktiv mitgestaltet werden.

Neben der intensiven Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist für eine bedarfsgerechte (Aus)Gestaltung von Orten und Angeboten eine enge Zusammenarbeit mit den anderen für junge Menschen bedeutsamen Politikfeldern, wie z. B. Stadtentwicklung, Grün-, Freiflächenplanung und Sport- und Spielplatzgestaltung sehr bedeutsam.   

Gesetzliche Anforderungen, politische Schwerpunktsetzung und vor allem sich ständig verändernde Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen führen zu zeitlich nicht terminierbaren anlassbezogenen Planungsprozessen. Um zu gewährleisten, dass die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen dabei berücksichtigt werden ist die Einrichtung einer solchen ständigen Arbeitsgruppe zielführend.

Dabei soll die Arbeitsgruppe auch auf kind- und jugendgerechte Sprache, Methoden und Verfahren achten und/oder initiieren.“

 

Frau Koschorreck führt zu dem Antrag aus, dass die Aufgaben der Jugendhilfeplanung nicht durch eine Arbeitsgruppe des JHA bearbeitet werden könnten. Die zeitlichen Fristen sind meist sehr knapp, zudem seien Kitaplätze die einzigen Plätze, die wir rechtlich durchsetzen können. Es würden Parallelstrukturen geschaffen und es sei praktisch nicht vorstellbar, wie diese AG funktionieren soll. Außerdem kann das Jugendamt keine AG bedienen zu einem Bereich, für den es nicht zuständig ist.

 

Frau Steinmetz fände es persönlich spannend mit dem Stadtplanungsbereich zusammenzuarbeiten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in diesen Bereichen zu erhöhen.

 

Herr Werner schlägt vor, dass die GO im § 5 nur um den Punkt e) Stadtentwicklung und Jugendhilfeplanung ergänzt werde. Die AG könne dann selbst entscheiden, womit sie sich beschäftigen möchte.

 

Bezirksstadtrat Freier-Winterwerb merkt an, dass er die Umsetzung sehr kritisch sieht, vor allem im Hinblick auf die erwünschte Teilnahme des Stadtentwicklungsamtes. Auf der anderen Seite wäre ein Draht in die anderen Bereiche sehr wichtig.

 

Frau Kant führt aus, dass es früher eine AG Jugendhilfeplanung gab, die sich mit solchen Themen beschäftigte. Diese würde sie sehr unterstützen. Außerdem würde sie gern noch eine AG Jugendförderplan anregen.

 

Herr Werner bekräftigt seinen Antrag, da solch eine AG den JHA unterstützen könne und zudem die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fachlich fundiert sicherstellen würde.

Herr Zergiebel unterstützt den Antrag von Herrn Werner ohne Beschreibung der konkreten Arbeitsaufgaben. Frau Falkenberg fragt nach, ob die Einrichtung der AG nicht bedeuten würde, dass Prozesse verzögert würden. Herr Werner verneint die Frage, da B-Pläne einen Vorlauf von drei bis fünf Jahren haben.

 

Abstimmung zur Änderung der Geschäftsordnung in § 5 um den Buchstaben e:

"e.) Stadtentwicklung und Jugendhilfeplanung"

 

Ja:10 / Nein: 0 / Enthaltung: 1.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung wird einstimmig angenommen.

 

D.

"Antrag zur Änderung der GO - §14 Tagesordnung: Abs. 3:

Jede Sitzung des Jugendhilfeausschusses beinhaltet die Tagesordnungspunkte "Bericht aus dem Bezirksamt und Information der Veraltung" und "Fragen an das Bezirksamt und die Verwaltung". Beide Tagesordnungspunkte sind binnen 30 Minuten zu erledigen.

Darüber hinaus beinhaltet jede Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses den Tagesordnungspunkt: "Jugendsprechstunde". Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll dazu Rederecht erteilt und angemessene Redezeiten ermöglicht werden.

Jede Tagesordnung beinhaltet aerdem den Tagesordnungspunkt "Bericht aus den Gremien."

 

Abstimmung zum Antrag "D":

 

Ja: 12 / Nein: 0 / Enthaltung: 0.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung wird einstimmig angenommen.

 

E.

Antrag zur Änderung der GO in §13 Rederecht:

 

"§ 13 Rederecht

(…) Ständige Gäste mit Rederecht sind die Sprecher/innen der AGen nach § 78 SGB VIII."

 

Abstimmung zum Antrag "E":

 

Ja: 11 / Nein: 0 / Enthaltung: 1.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung wird einstimmig angenommen.

 

F.

Antrag auf Änderung der GO in §5 Einfügen eines Buchstaben Buchstabe f:

"f.) Jugendförderplan"

 

Frau Koschorreck und Herr Lück weisen darauf hin, dass dies ein Teil der Jugendhilfe-AG ist. Frau Koschorreck betont, dass die AGs Demokratie und Beteiligung, Jugendhilfeplanung und Jugendförderplan sehr eng zusammenhängen und die Gefahr für Doppelarbeit besteht.

 

Abstimmung zum Antrag "F":

 

Ja: 8 / Nein: 1 / Enthaltung:1.

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.

 

Weitere Änderungsanträge wurden nicht formuliert.

 

Abstimmung der gesamten Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen inhaltlichen Änderungen:

 

Ja: 10 / Nein: 0 / Enthaltung: 1.

Die Geschäftsordnung wird einstimmig beschlossen.


 
 

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