Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 3. Lesung  

 
 
4. (außerordentliche, öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: außerordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:
IX/0103 Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0058/06/22
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmBzBm
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

Frau Steinmetz fasst die bisherigen Diskussionen zu Beginn kurz zusammen.

 

Bezirksstadtrat Freier-Winterwerb geht davon aus, dass die Tariferhöhungen durch den Senat erfolgen, zur PMA keine weitere Anmerkung. Er sei sehr dankbar für den Antrag von Frau Kant. Die Situation hat sich ein wenig zu unseren Gunsten verschoben. Der Senat hat in seinem Haushaltsplanentwurf Treptow-Köpenick zusätzliche finanzielle Mittel zur flexiblen Verfügung gestellt. Es gibt verschiedene glichkeiten damit umzugehen. Wenn die BVV über die zusätzlichen Mittel entscheidet, dann könnte Frau Kants Antrag die Argumentation im Haushaltsausschuss und in der BVV sehr gut unterstützen.

 

Frau Kant stellt folgenden Antrag zum Haushaltsplanentwurf vor:

 

"Antrag zum Haushaltsplanentwurf TK 2022/ 2023

 

Der JHA möge beschließen:

 

Umsetzung des Jugendfördergesetzes Berlin in Form des bezirklichen Jugendförderplans

 

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick wird ersucht, für den Jugendhaushalt Kapitel 4010, Titel 68 406 Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen und Titel 68 425 Zuschüsse für freie Jugendarbeit gesamt zusätzlich 305.000€ bereitzustellen.

 

Begründung:

Seit 1.1.2020 ist das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz in Berlin in Kraft. Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz legt fest:

  • Ziele: Jugendarbeit dient der Demokratiebildung. Sie soll junge Menschen zu einem eigenverantwortlichen gesellschaftlichen und politischen Handeln befähigen. Beteiligung ist das zentrale Gestaltungsprinzip der Jugendarbeit.
  • Schwerpunkte der Jugendarbeit sind politische und soziale Bildung, Beteiligung, sportorientierte, medienbezogene, interkulturelle sowie geschlechterreflektierte Jugendarbeit, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung sowie internationale Jugendarbeit.
  • Angebote: Diese fünf Angebotsformen sollen in allen Bezirken vorgehalten werden:
    1. standortgebundene offene Jugendarbeit (z. B. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze),
    2. standortungebundene offene Jugendarbeit (z. B. Festivals, Rock- und HipHopMobile,

 mobile Angebote,

3. Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen,
4. Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (z. B. selbstverwaltete Projekte),
5. Gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit (z. B. Seminare).

  • Fachstandards: Für jede Angebotsform werden fachliche Standards in Hinsicht auf Qualität (Ausstattung) und Umfang (bezogen auf die Einwohnerzahl junger Menschen) erarbeitet. Die Standards tragen dazu bei, dass alle Angebotsformen in allen Bezirken angeboten werden.
  • rderpläne: Auf Landes- und Bezirksebene müssen alle vier Jahre und unter Beteiligung junger Menschen Jugendförderpläne erstellt werden. Diese sind Steuerungsinstrumente für bezirkliche und landesweite Planungen.
  • Finanzierung: Die Finanzierung wird sich künftig aus dem Fachstandard Umfang ableiten. Dieser ermöglicht eine bedarfsorientiertere Jugendarbeit.

Um diesem Gesetz gerecht zu werden, bedarf es einer bedarfsgerechten Ausstattung der Angebotsformen. Im vorliegenden Haushaltsentwurf fehlen in den Zuwendungstiteln für freie Träger tätig in der Jugendarbeit nach §11 des SGB VIII 80.000€, um die Zuwendungsempfänger bedarfsgerecht mit finanziellen Mitteln für Honorare, Sach- und Betriebskosten auszustatten.

Des Weiteren hat der Jugendhilfeausschuss Treptow-Köpenick im Juni 2021 den im Gesetz festgelegten Jugendförderplan für den Bezirk, gültig für 4 Jahre, beschlossen. In diesem ist zur Angebotsform 1 Standortgebundene Jugendarbeit auf S11 u. a. festgelegt:

Handlungsziel: Ausbau der Leistungsstunden aus Soll-Wert des Fachstandards Umfang unter Beachtung des Fachstandards Qualität.
Maßnahme: Auf- und Ausbau des Leistungsstundenmonitorings und regelmäßige Auswertung hinsichtlich der Fachstandards, Erhöhung von VzÄ der Träger der freien Jugendhilfe.
Zuständigkeit: Verwaltung, Träger, JHA, BVV.
Status: begonnen.
Finanzierungserfordernis: ca. 450.000 .
Umsetzung: bis 2025.

Davon ausgehend, dass zur Umsetzung der im bezirklichen Jugendförderplan festgelegten Maßnahme zwei Doppelhaushalte bis 2025 beschlossen werden, würde zumindest die 1. Hälfte der 450.000 , 225.000 in den uns derzeit vorliegenden Haushaltsplanentwurf eingestellt werden müssen.

Diese Summe in Höhe von 225.000 aus dem Jugendförderplan Treptow-Köpenick PLUS der bereits im Haushaltsplanentwurf zur Finanzierung Zuwendungsempfänger der Jugendarbeit fehlenden 80.000 ergeben ein Defizit von 305.000 €.

Da der Jugendhaushalt bereits eine Pauschale Minderausgabe für 2022 in Höhe von 1.975.000 und für 2023 eine Pauschale Minderausgabe in Höhe von 1.066.000 anzeigt, ist es nicht möglich, diese fehlenden finanziellen Mittel innerhalb des Jugendhaushaltes bereit zu stellen."

Frau Kant ergänzt zum Antrag:

Der ursprüngliche Betrag wurde nach Korrektur durch die Verwaltung des Jugendamtes auf die 80.000,00 € angepasst. Der andere Betrag ist die im Jugendförderplan hälftige Summe, um die Leistungsstunden in der standortgebundenen Jugendarbeit auf den Fachstandard Umfang zu erhöhen. Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz war ein wichtiger Meilenstein, welches nun auch umgesetzt werden sollte. Daher bittet sie um Zustimmung.

 

Frau Rohde:

Gerade die Kinder und Jugendlichen haben in den zurückliegenden Zeiten gelitten. Daher ist es umso wichtiger Angebote zusätzlich zu stärken.

 

Herr Werner:

Ich unterstütze den Antrag und wir bringen damit auch zum Ausdruck, dass genau diese Angebotsform gestärkt wird. Ich werbe dafür, dass wir gemeinsam dem Antrag zustimmen und diesen damit stark machen.

 

Frau Steinmetz:

Auch die Fraktion der Grünen unterstützt diesen Antrag. Wir sollten uns gemeinsam dafür stark machen, dass der Jugendbereich mehr Geld erhält.

 

Abstimmung des Antrags:

 

Ja: 13 / Nein: 0 / Enthaltung: 1

Der Antrag wurde einstimmig unverändert angenommen.

Offene Diskussion zum Haushaltsplanentwurf:

 

Frau Steinmetz teilt mit, dass es Antworten zu schriftlichen Nachfragen aus dem Bezirksamt gab. Frau Heilmann erläutert die Kostensteigerungen im Kapitel 4000 Personalkosten.

Frau Kant stellt fest, dass im Haushaltsplanausschuss erwähnt werden sollte, dass die Träger der freien Jugendhilfe einen großen Vertrauensvorschuss in die Tarifsteigerungen durch den Senat legen, da Tarifsteigerungen in den letzten Zuwendungsverfahren immer aus dem Bezirkshaushalt gefördert werden.

Herr Werner unterstützt die Ausführungen von Frau Kant.

 

Abstimmung über den Haushalt 2022 / 2023 des Jugendamtes:

 

Ja: 9 / Nein: 0 / Enthaltung: 3.

 

Dem Haushaltsplanentwurf wurde durch den JHA einstimmig zugestimmt.


Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Der JHA hat die Drucksache IX/0103 auf seiner Sitzung am 09.03.2022 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für HhPVIG mehrheitlich bei 3 Enthaltungen die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes für den Bereich Jugend in der ungeänderten Fassung bei gleichzeitigem Beschluss des nachfolgenden Begleitantrages.

 

Umsetzung des Jugendfördergesetzes Berlin in Form des bezirklichen Jugendförderplans

 

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick wird ersucht, für den Jugendhaushalt Kapitel 4010, Titel 68 406 Zuschüsse an soziale und ähnliche Einrichtungen und Titel 68 425 Zuschüsse für freie Jugendarbeit gesamt zusätzlich 305.000€ bereitzustellen.

 

 

 

Begründung:

Seit 1.1.2020 ist das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz in Berlin in Kraft.  Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz legt fest:

  • Ziele: Jugendarbeit dient der Demokratiebildung. Sie soll junge Menschen zu einem eigenverantwortlichen gesellschaftlichen und politischen Handeln befähigen. Beteiligung ist das zentrale Gestaltungsprinzip der Jugendarbeit.
  • Schwerpunkte der Jugendarbeit sind politische und soziale Bildung, Beteiligung, sportorientierte, medienbezogene, interkulturelle sowie geschlechterreflektierte Jugendarbeit, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung sowie internationale Jugendarbeit.
  • Angebote: Diese fünf Angebotsformen sollen in allen Bezirken vorgehalten werden:
    1. standortgebundene offene Jugendarbeit (z. B. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze),
    2. standortungebundene offene Jugendarbeit (z. B. Festivals, Rock- und HipHopMobile, mobile Angebote),
    3. Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen,
    4. Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (z. B. selbstverwaltete Projekte),
    5. Gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit (z. B. Seminare).
  • Fachstandards: Für jede Angebotsform werden fachliche Standards in Hinsicht auf Qualität (Ausstattung) und Umfang (bezogen auf die Einwohnerzahl junger Menschen) erarbeitet. Die Standards tragen dazu bei, dass alle Angebotsformen in allen Bezirken angeboten werden.
  • Förderpläne: Auf Landes- und Bezirksebene müssen alle vier Jahre und unter Beteiligung junger Menschen Jugendförderpläne erstellt werden. Diese sind Steuerungsinstrumente für bezirkliche und landesweite Planungen.
  • Finanzierung: Die Finanzierung wird sich künftig aus dem Fachstandard Umfang ableiten. Dieser ermöglicht eine bedarfsorientiertere Jugendarbeit.

Um diesem Gesetz gerecht zu werden, bedarf es einer bedarfsgerechten Ausstattung der Angebotsformen. Im vorliegenden Haushaltsentwurf fehlen in den Zuwendungstiteln für Frei Träger tätig in der Jugendarbeit nach §11 des SGB VIII  80.000€, um die Zuwendungsempfänger bedarfsgerecht mit finanziellen Mitteln für Honorare, Sach- und Betriebskosten auszustatten.
Des Weiteren hat der Jugendhilfeausschuss TK im Juni 2021 den im Gesetz festgelegten Jugendförderplan für den Bezirk, gültig für 4 Jahre, beschlossen. In diesem ist zur Angebotsform 1 – Standortgebundene Jugendarbeit – auf S11 u.a. festgelegt:

Handlungsziel: Ausbau der Leistungsstunden aus Soll-Wert des Fachstandards Umfang unter Beachtung des Fachstandards Qualität
Maßnahme: Auf- und Ausbau des Leistungsstundenmonitorings und regelmäßige Auswertung hinsichtlich der Fachstandards, Erhöhung von VzÄ der Träger der freien Jugendhilfe
Zuständigkeit: Verwaltung, Träger, JHA, BVV
Status: begonnen
Finanzierungserfordernis: ca 450.000€
Umsetzung: bis 2025

Davon ausgehend, dass zur Umsetzung der im bezirklichen Jugendförderplan festgelegten Maßnahme zwei Doppelhaushalte bis 2025 beschlossen werden, würde zumindest die 1. Hälfte der 450.000€, 225.000€ in den uns derzeit vorliegenden Haushaltsplanentwurf eingestellt werden müssen.

Diese Summe in Höhe von 225.000€ aus dem Jugendförderplan Treptow-Köpenick PLUS der bereits im Haushaltsplanentwurf zur Finanzierung Zuwendungsempfänger der Jugendarbeit fehlenden 80.000€ ergeben ein Defizit von 305.000€.

Da der Jugendhaushalt bereits eine Pauschale Minderausgabe für 2022 in Höhe von 1.975.000€ und für 2023 eine Pauschale Minderausgabe in Höhe von 1.066.000€ anzeigt, ist es nicht möglich, diese fehlenden finanziellen Mittel innerhalb des Jugendhaushaltes bereit zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 0; Enthaltung: 3.


Realisierung:

 

(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache)

Datum, Art (Zwischenbericht = ZB, Schlussbericht = SB), Nr. MdV, lfd. Nr.

 

 

 
 

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