Auszug - Langfristige Sicherung von öffentlichen Uferzugängen
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Herr Franzke begründet die BE <034>: Der Ausschuss hat der Annahme des Antrages mehrheitlich (6:2:3) zugestimmt, vor allem auch, um misslichen Situationen des BA beim Rückkauf von Land zur Sicherung von Uferwegen entgegen zu wirken. Aussprache: Frau Meißner: Die Ufer der Seen des Bezirks sind nicht an allen Stellen zugänglich, weil sie z.T. in Privatbesitz und abgezäunt sind. Das soll langfristig geändert werden, die Grundstücke sind für die Öffentlichkeit durch B-Planverfahren zu sichern. Wenn die Sicherung erfolgt ist, muss der Bezirk die Grundstücke übernehmen. Es gibt aber Engpässe, vor allem bei UmweltGrün, und es gab Irritationen, dass man die Grundstücke nicht haben wollte. Dem ist entgegen zu wirken und es sollte dabei vor allem auch an die nachfolgende Generation gedacht werden. Herr Welters: Was hier gefordert wird, ist Beschlusslage im Bezirk. Es ist Beschlusslage der Lokalen Agenda und die Uferzugänglichkeit ist Bestandteil jedes B-Planes. Der Inhalt des Antrages erschließt sich ihm nur, wenn es ein inneres BA-Problem ist. Und das wurde gerade bestätigt. Wenn es eine grundsätzliche Beschlussfassung dazu im BA gibt, kann er sich nicht vorstellen, dass irgendeine Abteilung dieses nicht mit trägt. Das könnte aber im BA selbst geklärt werden, dazu braucht man keinen BVV-Beschluss. Herr Förster: Warum muss bei banalen Dingen jedes Mal ein Fass aufgemacht werden. Es gibt Übereinstimmung, dass die Uferwege verstärkt genutzt werden sollen, wenn es dabei hinsichtlich der Durchgängigkeit auch noch einige Probleme gibt. Es sollten klare Verhältnisse geschaffen werden und keine Provinz-Possen wie in Bayern. Dem Antrag sollte gefolgt werden. Herr Querengässer: Sieht in der Formulierung des Antrages die Gefahr, dass genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was Frau Meißner vorgetragen hat und was übereinstimmendes Anliegen ist. Die Gefahr besteht darin, dass die “Möglichkeiten” des BA in den kommenden Jahren immer schwieriger werden. In den B-Plänen steht eindeutig, was zu machen ist. Darum sollte der Antrag abgelehnt werden. Herr Tesch: Die Sache ist schon mehrmals beschlossen worden. Mit der permanenten Erklärung, dass man Uferwanderwege haben will, sind aber noch lange keine da. Dieses Dilemma löst der vorliegende Antrag auch nicht auf. Auch bei den Planungen gab es Dinge, die die Bürger in die Lage versetzten, Löschungsanträge zu stellen und damit schon konkret Beschlossenem einen Strich durch die Rechnung zu machen. Konkrete Einzelprobleme kommen ohnehin sofort beim BzBm an und werden dort bezirksintern gelöst. Dafür braucht man also auch keinen Antrag, und Augenauswischanträge sollten nicht beschlossen werden. Herr Scholz: Hat bei den Argumentationen der PDS-Fraktion nicht verstanden, dass es um ein ganz spezifisches Problem im BA gehe, was es zu lösen gilt. An der Schaffung von Uferwanderwegen ist das ganze BA beteiligt und da ist ein BVV-Beschluss durchaus angemessen. Abstimmung BE: Mit Mehrheit angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen seiner Möglichkeiten Grundstücke (Uferstreifen und Uferzugänge) an unseren See- und Flussufern langfristig für die Öffentlichkeit zu sichern. Abstimmungsergebnis:
dafür:mehrheitlich.dagegen:.Enthaltung:.
Realisierung: 10.10.07 SB VI-10 lfd. Nr. 0607 |
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