Auszug - Neuregelung der europäischen Badegewässerverordnung
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Frau Dr. Großöhmichen (Amt für Hygiene und
Umweltmedizin) erläuter das EU-Recht und die Sachlage bezüglich
Gewässerqualität und Schifffahrt im entsprechenden Abschnitt der Spree. Der Antrag wird mit 5 / 7 / 0 Stimmen abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Der nachfolgende Antrag Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, den Umgang mit der Neuregelung der europäischen Badegewässerverordnung durch den Senat zu überdenken, mit dem Ziel, die Streichung der beiden Badestellen “Teppich” und “Kamerun” aus der Liste der Bädergewässerverordnung wieder rückgängig zu machen. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: 5 . dagegen:7 Enthaltung: 0 |
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