Auszug - Flughafen Berlin-Brandenburg-International  

 
 
31. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 10.18 Beschluss:578/31/04
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 23.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1036 Flughafen Berlin-Brandenburg-International
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:578/31/04
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, UmGrünImm
  Schneider, Michael
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Schlussbericht in MdV
   Beitritt:CDU

Frau Meißner<028>: Inhaltlich und vom Ziel her sind sich die Anträge ähnlich

Frau Meißner<028>: Inhaltlich und vom Ziel her sind sich die Anträge ähnlich. Der Antrag der SPD-Fraktion wird für etwas klarer gehalten. Da das BA schon deutlich erklärt hat, was es tun wird, gibt es folgenden ÄA (aus der Feder von Herrn Scholz im ÄR): “Die BVV Treptow-Köpenick von Berlin unterstützt die Aktivitäten des Bezirksamtes, welche darauf zielen, berechtigte Interessen des Bezirkes im Wege einer Klage gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss BBI durchzusetzen.” Bitte an Herrn Welters, sich eventuell dieser Änderung anzuschließen.               BzVV: Damit ist der Antrag der Fraktion der SPD geändert, und es wird von dieser Form ausgegangen.       Herr Welters: Der Antrag unterstützt das BA, ist aber auch nur eine Willenserklärung, kein Beschluss der BVV. Dennoch entscheidet sich die Fraktion der PDS für eine einheitliche Beschlussfassung, obwohl der eigene Antrag in der Sache für umfassender gehalten wird. Der Antrag der Fraktion der PDS wird zurückgezogen.               Herr Scholz: Dankt Frau Meißner ausdrücklich für die Übernahme des Textes. Es muss aber heißen: “Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss”. Die Fraktion der CDU tritt dem Antrag bei, und man kann sicherlich interfraktionell zu einer solchen Beschlussfassung kommen.        
BzStR Schneider: Klagen gegen nicht berücksichtigte Einwendungen sind nicht Gegenstand. Bitte aber darüber nachzudenken, ob der letzte Einwand von Herrn Scholz die Sache qualifiziert. Die Frage ist doch, gegen wen man vorgeht. Wenn, dann wird sich mit der Genehmigungsbehörde auseinandergesetzt. Es wird nicht gegen ein abstraktes Papier geklagt. Entweder man lässt “gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss” oder man müsste den Partner deutlicher benennen. Es wird nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss in Gänze geklagt.      Frau Meißner: Es sollte dabei belassen werden. 

Herr Scholz: Wenn man es richtig machen wollte, müsste Planfeststellungsbeschluss durch Planfeststellungsbehörde ersetzt werden.                  BzBm Dr. Ulbricht: Die Änderung von Herrn Scholz beinhaltet die Anfechtungsklage gegen den Beschluss an sich. Bezirksamtsmeinung ist, dieses nicht zu tun. Also das “gegenüber dem” ist besser, korrekterweise müsste es heißen “im Zusammenhang mit”.  Aber die Juristen werden schon etwas damit anzufangen wissen. “gegen den” ist nicht die richtige Intention.

Abstimmung Antrag i.g.F. Einstimmig angenommen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin unterstützt die Aktivitäten des Bezirksamtes, welche darauf zielen, berechtigte Interessen des Bezirkes im Wege einer Klage gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss BBI durchzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            einstimmig.


  Beschluss: 23.09.2004 BVV Treptow-Köpenick mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Mit Terminverzug am 29.10.2004 realisiert Verantwortlich:
BA, UmGrünImm  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 12.10.2004  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

 

29.10.04 SB V-34 lfd. Nr. 1973

 
 

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