Auszug - Flughafen Berlin-Brandenburg-International
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Frau
Meißner<028>: Inhaltlich und vom Ziel her sind sich die Anträge ähnlich. Der Antrag
der SPD-Fraktion wird für etwas klarer gehalten. Da das BA schon deutlich
erklärt hat, was es tun wird, gibt es folgenden ÄA (aus der Feder von Herrn
Scholz im ÄR): “Die BVV Treptow-Köpenick von Berlin unterstützt die
Aktivitäten des Bezirksamtes, welche darauf zielen, berechtigte Interessen des
Bezirkes im Wege einer Klage gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss BBI
durchzusetzen.” Bitte an Herrn Welters, sich eventuell dieser Änderung
anzuschließen. BzVV:
Damit ist der Antrag der Fraktion der SPD geändert, und es wird von dieser Form
ausgegangen. Herr Welters:
Der Antrag unterstützt das BA, ist aber auch nur eine Willenserklärung, kein
Beschluss der BVV. Dennoch entscheidet sich die Fraktion der PDS für eine
einheitliche Beschlussfassung, obwohl der eigene Antrag in der Sache für
umfassender gehalten wird. Der Antrag der Fraktion der PDS wird zurückgezogen. Herr
Scholz: Dankt Frau Meißner ausdrücklich für die Übernahme des Textes. Es
muss aber heißen: “Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss”. Die
Fraktion der CDU tritt dem Antrag bei, und man kann sicherlich interfraktionell
zu einer solchen Beschlussfassung kommen. Herr
Scholz: Wenn
man es richtig machen wollte, müsste Planfeststellungsbeschluss durch Planfeststellungsbehörde
ersetzt werden. BzBm Dr. Ulbricht: Die Änderung von
Herrn Scholz beinhaltet die Anfechtungsklage gegen den Beschluss an sich.
Bezirksamtsmeinung ist, dieses nicht zu tun. Also das “gegenüber dem”
ist besser, korrekterweise müsste es heißen “im Zusammenhang mit”. Aber die Juristen werden schon etwas damit
anzufangen wissen. “gegen den” ist nicht die richtige Intention. Abstimmung Antrag i.g.F. Einstimmig
angenommen.
Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von
Berlin unterstützt die Aktivitäten des Bezirksamtes, welche darauf zielen,
berechtigte Interessen des Bezirkes im Wege einer Klage gegenüber dem
Planfeststellungsbeschluss BBI durchzusetzen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 29.10.04
SB V-34 lfd. Nr. 1973 |
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