Nachfragen <018>
Frau Meißner: Gegen welche Festlegungen im
Planfeststellungsbeschluss kann der Bezirk eigentlich klagen? Was den
Wertverlust von Grundstücken betrifft, bekommen das Land Berlin oder der Bezirk
dann auch eine Entschädigung? Was bedeutet das, wenn der Bezirk klagt? Wenn er
in seinen Rechten verletzt wird, hat das aufschiebende Wirkung bei einer
Klageeinreichung, kann der ganze Flughafen nicht gebaut werden, oder können nur
einzelne Dinge nicht getan werden (z.B. bei Klage gegen die
Nachtfluggenehmigung)? Wird der Bezirk selbst klagen, oder ist er Teil des
Landes Berlin und würde die Senatsverwaltung die Klage übernehmen? Frau
Schäfer-Lutz: Zur Verlärmung von Erholungsgebieten: gibt es ein Beispiel
für diese Einwendungen, deren inhaltliche Position gegenüber der Anhörung im
Planfeststellungsbeschluss sogar verschlechtert wurde? Zum Schutzniveau der
konkreten öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Kitas) – Schallpegeldifferenz
bei geöffneten oder geschlossenen Fenstern: wird im Planfeststellungsbeschluss
eventuell davon ausgegangen, dass die Einrichtungen bereits Schallschutzfenster
haben? Zur Schienenanbindung Bohnsdorf: inwieweit wurde hier den Einwendungen
des Bezirks inhaltlich gefolgt? Bezug nehmend auf die Einforderung von
Schadenersatz durch Gemeinden bei Bau des Münchener Flughafens, trifft das für
den Bezirk Treptow-Köpenick dann auch zu? Herr
Welters: Wie wird der Bezirk in der Folge der Umsetzung des
Planfeststellungsbeschlusses mit allen nicht klagefähigen Beschwerden umgehen?
Gibt es ein Gesprächsangebot zu Erörterung der Gesamtsituation oder wird an den
Vorhabensträger heran getreten, um über die eine oder andere Frage noch zu
verhandeln? Es gibt in der Planfeststellung eine Vielzahl von Tatbeständen, die
andere beklagen könnten, die aber nicht in der bezirklichen Verantwortung
stehen, wo der Bezirk aber betroffen ist. Gibt es dafür noch Zeit, mit anderen
TÖB darüber zu diskutieren, wie man kombinierte Maßnahmen treffen kann? Zum
Fluglärmgesetz, in der Novelle dazu ist eine Richtung angegeben, dass das
Gesetz andere Parameter zur Lärmschutzbestimmung enthalten wird. Sieht das BA
eine Chance, die neuen Bestimmungen in das Verfahren zu einem späteren
Zeitpunkt noch einzuführen?
BzStR Schneider: Ihm wäre schon viel wohler, wenn er diese Fragen
bezüglich der Entscheidung schon für sich selber beantwortet hätte. Wogegen man
klagen wird, sollte hier nicht erläutert werden (s. Antwort Mdl. Anfrage). Es
gibt gegenwärtig eine Liste von 11 Kitas, die bestimmten Belastungen ausgesetzt
werden. Dass nur der Klageweg bleibt, ist eine ziemlich miese Situation. Wenn
man die Dinge ganz normal in den politischen Entscheidungsprozess einbringen
könnte, wäre es viel angenehmer und der Situation angemessener gewesen. Zum
Wertverfall von Grundstücken: Problem ist, dass es relativ schwer einschätzbar
ist, welcher Situation unbebaute Grundstücke in ca. 10 Jahren ausgesetzt sind.
Wenn der Liegenschaftsfonds dann Grundstücksgeschäfte für den Bezirk abwickelt
und weniger Erlös erzielt, hat der Bezirk auch nichts davon. Bei bebauten
Grundstücken, die schon in der Außennutzung beeinträchtigt werden, ist das
anders. Gegenwärtig ist man dabei, mit der Grundstücksverwaltung diese Flächen
zu analysieren und dann öffentlich zu machen. Im Planfeststellungsbeschluss
sind Dinge, gegen die man klagen muss (Kinder-Lärm). Dann muss man die
Flugrouten eben verändern, das aber sieht der Plan nicht vor. Natürlich hofft
man, dass die Novelle des Fluglärmgesetzes in die Debatte mit eingeführt wird.
Man wird an bestimmten, veränderten gesetzlichen Bedingungen nicht vorbei
können. Die geringe Summe, die als Entschädigung gezahlt wird, machen den
Verlust an Lebensqualität nicht wett. Was die Verlärmung von Erholungsgebieten
betrifft, so muss die entsprechende Fachverwaltung die Prüfung vornehmen. Die
Forstverwaltung prüft, welchen Wertverlust die riesigen Waldflächen zu erleiden
haben. Das BA muss sich um sein Eigentum kümmern. Zur Schienenanbindung
Bohnsdorf gibt es ein gesondertes Planverfahren. Es werden Waldgebiete
verlustig gehen in einer Größenordnung vergleichbar mit dem Bau von Allende II.
Zum Umgang mit Beschwerden: Für manche Fragen ist es einfach zu früh, aber das
BA ist Partner für Betroffene. Es gibt auch positive Erwartungshaltungen in
bestimmten Industriebereichen. Stellvertretend für jemanden kann der Bezirk
nicht Klage führen, und geklärt werden muss noch, ob der Bezirk überhaupt
Klageführender sein darf. Nach BezVG entscheidet der Bezirk in bezirklichen
Angelegenheiten. Natürlich ist man darüber in der Debatte mit den
unterschiedlichsten Senatsverwaltungen, da verschiedenste Bereiche betroffen
sind. Falls es bis zum Dienstag kein Signal aus den Senatsverwaltungen gibt,
wird der Bezirk sozusagen selbst in die Bütt gehen und klageführende Person
sein. Wenn das nicht gehen sollte, dann wird es wiederum eine neue Situation
sein und man wird damit umgehen müssen. Frau Meißner: Zur Lärmbelästigung
und den Rechten der Menschen (vor allem auch bei denen, die an lauten Straßen
wohnen). Der Wegfall des Waldgebietes wird nicht nur positiv sondern auch
negativ gesehen.
BzStR Schneider: Es gibt immer ein Für und ein Wider. Welchen Sinn
sollte sonst der Antrag V/1028 zur Entwicklung einer Lärmkarte und eines
Aktionsplanes zur Lärmminderung machen? Erinnert an die Diskussion zur
Lärmminderungsplanung in der Altstadt Köpenick. Es gibt bereits viele
Lärmmessungseinrichtungen in der Stadt.
Herr Welters: Dank an BA, dass die Interessen des Bezirks und der
Menschen in den verschiedensten Anhörungen zur Sprache gebracht wurden. Auf die
Fülle der sachlich begründeten Einwendungen wurde seitens der
Planfeststellungsbehörde nach dem Motto reagiert: war die Arbeit überhaupt
nötig? Das hätte man auch ohne die vielen Stunden Erörterungen so feststellen
können. Denn in den Antworten heißt es: es wird darauf eingegangen, es lässt
sich nicht verhindern, es ist hinzunehmen. Es wird sogar anerkannt, dass der
Bezirk an vielen Stellen betroffen ist. Die Mitarbeiter des BA, die Wochen und
Monate daran gearbeitet haben, das alles zusammenzutragen, müssen über den
Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses enttäuscht sein. Juristisch heraus zu
bekommen, wo der Bezirk überhaupt klagefähig ist, das wird vom BA gemacht.
Deshalb kann man sehr zufrieden sein mit der Umgangsweise des BA. Neben der
juristischen Auseinandersetzung gibt es aber auch eine weiter gehende
politische Auseinandersetzung. Ein Planfeststellungsbeschluss heißt doch nicht,
dass der Flughafen in dieser Form gebaut werden muss. Es gibt eine Fülle von
Einzelentscheidungen auch nach dem Planfeststellungsbeschluss, die weiter zu
verhandeln sind. Der Bau des Flughafens wird in all seiner Fortschreitung
weiter begleitet werden. Herr Scholz: Erinnert an
das einstige Fertigstellungsdatum des Flughafens. Heute steht man vor der
Situation, eigentlich nur noch Schadensbegrenzung machen zu können. Der Schaden
besteht darin, dass das Projekt, was die Region Berlin-Brandenburg aus
wirtschaftlichen Gründen gebraucht hätte, nämlich einen großen,
leistungsfähigen, internationalen Flughafen, offensichtlich gar nicht mehr
kommt. Das Dilemma war eine falsche Standortentscheidung bereits vor vielen
Jahren. Keine der Parteien kann für sich in Anspruch nehmen, vernünftig mit dem
Thema Flughafen umgegangen zu sein. Heute weiß man, dass es eine Belastung
gibt, wie groß sie sein wird, hängt vom Umfang der Flugbewegungen ab. Aber die
erhofften wirtschaftlichen Effekte wird man nicht bekommen, nämlich die
Erreichbarkeit von großen Städten des Kontinentes. Das aber ist das, was die
Unternehmer in wirtschaftlichen Zentren wie Adlershof oder anderswo erwarten,
dass sie auf direktem Weg ihre Kunden erreichen bzw. diese nach Berlin kommen.
Und von einem Drehkreuz ist man weit entfernt. Traurig ist, dass man
juristische Fragen u.a. festmachen muss an solchen Dingen wie Wertverfall der
Grundstücke. Darum geht es am wenigsten, es geht um die Lebensqualität der
Kinder und Enkelkinder. Und nur darauf sollte man in der Diskus-sion abstellen.
Juristisch allerdings wird diese Frage vor Gericht bedauerlicherweise kaum eine
Rolle spielen. Er hat Zweifel, ob politische Entscheidungen zu diesem Zeitpunkt
überhaupt noch richtig wären. Er hat bereits 1995/96 gesagt, dass man in 10
Jahren in Berlin immer noch 3 Dorfflughäfen haben werde und er ist bereit,
diese Wette noch zu verlängern. Frau Meißner: Die
Diskussion von 1995 sollte nicht wieder aufgemacht werden. Die
Standortentscheidung ist damals gefallen, weil alle nach Schönefeld wollten.
Schade ist, dass angezweifelt wird, dass der Flughafen eine Wirkung auf die
Wirtschaftskraft von Berlin hat. Die Unternehmer warten auf den Flughafen und
den Autobahnanschluss. Die Flugbewegungen haben sich allein schon durch
Easy-Jet verdoppelt. Man ist auf einem guten Weg zum Bau des Flughafens. Frau Gelbke: Die Beantwortung des BA zeigt kurz und
prägnant die Probleme und Schwierigkeiten beim Bau des Flughafens auf. Dem wäre
nichts hinzuzufügen. Aber es ist eine Diskussion aufgemacht worden, die hätte
man vor 10 Jahren zu Ende führen sollen. Sie sieht Frau Meißner gern nach, dass
sie die damalige Meinung der Grünen nicht kennt, aber in Köpenick hat man sich
1995 eindeutig positioniert und sich klar gegen den Standort Schönefeld
ausgesprochen. Die Wirtschaftskraft, die von Herrn Scholz heute völlig zu Recht
in Zweifel gezogen wurde, wurde 1995 auch diskutiert. Es hätte andere,
sinnvollere Entscheidungen geben können. Die Zahl der Unternehmer, die
beklagen, dass sie nicht fliegen können, ist klein und sie wäre zu befriedigen
gewesen mit einem Schnellbahnanschluss nach Sperenberg. Mit der Sache hätte
sich auch Berlin einen Namen machen können. Dazu wäre 1995 genug Zeit gewesen.
Der BzVV stellt fest, dass mit
der Beantwortung der Nachfragen die Große Anfrage beantwortet ist.