Auszug - Flughafen Schönefeld - nach dem Feststellungsbeschluss  

 
 
31. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 7.1
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: schriftlich beantwortet
Datum: Do, 23.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1005 Flughafen Schönefeld - nach dem Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, UmGrünImm
  Schneider, Michael
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung

Nachfragen <018>

Nachfragen <018>

Frau Meißner: Gegen welche Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss kann der Bezirk eigentlich klagen? Was den Wertverlust von Grundstücken betrifft, bekommen das Land Berlin oder der Bezirk dann auch eine Entschädigung? Was bedeutet das, wenn der Bezirk klagt? Wenn er in seinen Rechten verletzt wird, hat das aufschiebende Wirkung bei einer Klageeinreichung, kann der ganze Flughafen nicht gebaut werden, oder können nur einzelne Dinge nicht getan werden (z.B. bei Klage gegen die Nachtfluggenehmigung)? Wird der Bezirk selbst klagen, oder ist er Teil des Landes Berlin und würde die Senatsverwaltung die Klage übernehmen?       Frau Schäfer-Lutz: Zur Verlärmung von Erholungsgebieten: gibt es ein Beispiel für diese Einwendungen, deren inhaltliche Position gegenüber der Anhörung im Planfeststellungsbeschluss sogar verschlechtert wurde? Zum Schutzniveau der konkreten öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Kitas) – Schallpegeldifferenz bei geöffneten oder geschlossenen Fenstern: wird im Planfeststellungsbeschluss eventuell davon ausgegangen, dass die Einrichtungen bereits Schallschutzfenster haben? Zur Schienenanbindung Bohnsdorf: inwieweit wurde hier den Einwendungen des Bezirks inhaltlich gefolgt? Bezug nehmend auf die Einforderung von Schadenersatz durch Gemeinden bei Bau des Münchener Flughafens, trifft das für den Bezirk Treptow-Köpenick dann auch zu?               Herr Welters: Wie wird der Bezirk in der Folge der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses mit allen nicht klagefähigen Beschwerden umgehen? Gibt es ein Gesprächsangebot zu Erörterung der Gesamtsituation oder wird an den Vorhabensträger heran getreten, um über die eine oder andere Frage noch zu verhandeln? Es gibt in der Planfeststellung eine Vielzahl von Tatbeständen, die andere beklagen könnten, die aber nicht in der bezirklichen Verantwortung stehen, wo der Bezirk aber betroffen ist. Gibt es dafür noch Zeit, mit anderen TÖB darüber zu diskutieren, wie man kombinierte Maßnahmen treffen kann? Zum Fluglärmgesetz, in der Novelle dazu ist eine Richtung angegeben, dass das Gesetz andere Parameter zur Lärmschutzbestimmung enthalten wird. Sieht das BA eine Chance, die neuen Bestimmungen in das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt noch einzuführen?     
BzStR Schneider: Ihm wäre schon viel wohler, wenn er diese Fragen bezüglich der Entscheidung schon für sich selber beantwortet hätte. Wogegen man klagen wird, sollte hier nicht erläutert werden (s. Antwort Mdl. Anfrage). Es gibt gegenwärtig eine Liste von 11 Kitas, die bestimmten Belastungen ausgesetzt werden. Dass nur der Klageweg bleibt, ist eine ziemlich miese Situation. Wenn man die Dinge ganz normal in den politischen Entscheidungsprozess einbringen könnte, wäre es viel angenehmer und der Situation angemessener gewesen. Zum Wertverfall von Grundstücken: Problem ist, dass es relativ schwer einschätzbar ist, welcher Situation unbebaute Grundstücke in ca. 10 Jahren ausgesetzt sind. Wenn der Liegenschaftsfonds dann Grundstücksgeschäfte für den Bezirk abwickelt und weniger Erlös erzielt, hat der Bezirk auch nichts davon. Bei bebauten Grundstücken, die schon in der Außennutzung beeinträchtigt werden, ist das anders. Gegenwärtig ist man dabei, mit der Grundstücksverwaltung diese Flächen zu analysieren und dann öffentlich zu machen. Im Planfeststellungsbeschluss sind Dinge, gegen die man klagen muss (Kinder-Lärm). Dann muss man die Flugrouten eben verändern, das aber sieht der Plan nicht vor. Natürlich hofft man, dass die Novelle des Fluglärmgesetzes in die Debatte mit eingeführt wird. Man wird an bestimmten, veränderten gesetzlichen Bedingungen nicht vorbei können. Die geringe Summe, die als Entschädigung gezahlt wird, machen den Verlust an Lebensqualität nicht wett. Was die Verlärmung von Erholungsgebieten betrifft, so muss die entsprechende Fachverwaltung die Prüfung vornehmen. Die Forstverwaltung prüft, welchen Wertverlust die riesigen Waldflächen zu erleiden haben. Das BA muss sich um sein Eigentum kümmern. Zur Schienenanbindung Bohnsdorf gibt es ein gesondertes Planverfahren. Es werden Waldgebiete verlustig gehen in einer Größenordnung vergleichbar mit dem Bau von Allende II. Zum Umgang mit Beschwerden: Für manche Fragen ist es einfach zu früh, aber das BA ist Partner für Betroffene. Es gibt auch positive Erwartungshaltungen in bestimmten Industriebereichen. Stellvertretend für jemanden kann der Bezirk nicht Klage führen, und geklärt werden muss noch, ob der Bezirk überhaupt Klageführender sein darf. Nach BezVG entscheidet der Bezirk in bezirklichen Angelegenheiten. Natürlich ist man darüber in der Debatte mit den unterschiedlichsten Senatsverwaltungen, da verschiedenste Bereiche betroffen sind. Falls es bis zum Dienstag kein Signal aus den Senatsverwaltungen gibt, wird der Bezirk sozusagen selbst in die Bütt gehen und klageführende Person sein. Wenn das nicht gehen sollte, dann wird es wiederum eine neue Situation sein und man wird damit umgehen müssen.    Frau Meißner: Zur Lärmbelästigung und den Rechten der Menschen (vor allem auch bei denen, die an lauten Straßen wohnen). Der Wegfall des Waldgebietes wird nicht nur positiv sondern auch negativ gesehen.  
BzStR Schneider: Es gibt immer ein Für und ein Wider. Welchen Sinn sollte sonst der Antrag V/1028 zur Entwicklung einer Lärmkarte und eines Aktionsplanes zur Lärmminderung machen? Erinnert an die Diskussion zur Lärmminderungsplanung in der Altstadt Köpenick. Es gibt bereits viele Lärmmessungseinrichtungen in der Stadt.        
Herr Welters: Dank an BA, dass die Interessen des Bezirks und der Menschen in den verschiedensten Anhörungen zur Sprache gebracht wurden. Auf die Fülle der sachlich begründeten Einwendungen wurde seitens der Planfeststellungsbehörde nach dem Motto reagiert: war die Arbeit überhaupt nötig? Das hätte man auch ohne die vielen Stunden Erörterungen so feststellen können. Denn in den Antworten heißt es: es wird darauf eingegangen, es lässt sich nicht verhindern, es ist hinzunehmen. Es wird sogar anerkannt, dass der Bezirk an vielen Stellen betroffen ist. Die Mitarbeiter des BA, die Wochen und Monate daran gearbeitet haben, das alles zusammenzutragen, müssen über den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses enttäuscht sein. Juristisch heraus zu bekommen, wo der Bezirk überhaupt klagefähig ist, das wird vom BA gemacht. Deshalb kann man sehr zufrieden sein mit der Umgangsweise des BA. Neben der juristischen Auseinandersetzung gibt es aber auch eine weiter gehende politische Auseinandersetzung. Ein Planfeststellungsbeschluss heißt doch nicht, dass der Flughafen in dieser Form gebaut werden muss. Es gibt eine Fülle von Einzelentscheidungen auch nach dem Planfeststellungsbeschluss, die weiter zu verhandeln sind. Der Bau des Flughafens wird in all seiner Fortschreitung weiter begleitet werden.                Herr Scholz: Erinnert an das einstige Fertigstellungsdatum des Flughafens. Heute steht man vor der Situation, eigentlich nur noch Schadensbegrenzung machen zu können. Der Schaden besteht darin, dass das Projekt, was die Region Berlin-Brandenburg aus wirtschaftlichen Gründen gebraucht hätte, nämlich einen großen, leistungsfähigen, internationalen Flughafen, offensichtlich gar nicht mehr kommt. Das Dilemma war eine falsche Standortentscheidung bereits vor vielen Jahren. Keine der Parteien kann für sich in Anspruch nehmen, vernünftig mit dem Thema Flughafen umgegangen zu sein. Heute weiß man, dass es eine Belastung gibt, wie groß sie sein wird, hängt vom Umfang der Flugbewegungen ab. Aber die erhofften wirtschaftlichen Effekte wird man nicht bekommen, nämlich die Erreichbarkeit von großen Städten des Kontinentes. Das aber ist das, was die Unternehmer in wirtschaftlichen Zentren wie Adlershof oder anderswo erwarten, dass sie auf direktem Weg ihre Kunden erreichen bzw. diese nach Berlin kommen. Und von einem Drehkreuz ist man weit entfernt. Traurig ist, dass man juristische Fragen u.a. festmachen muss an solchen Dingen wie Wertverfall der Grundstücke. Darum geht es am wenigsten, es geht um die Lebensqualität der Kinder und Enkelkinder. Und nur darauf sollte man in der Diskus-sion abstellen. Juristisch allerdings wird diese Frage vor Gericht bedauerlicherweise kaum eine Rolle spielen. Er hat Zweifel, ob politische Entscheidungen zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch richtig wären. Er hat bereits 1995/96 gesagt, dass man in 10 Jahren in Berlin immer noch 3 Dorfflughäfen haben werde und er ist bereit, diese Wette noch zu verlängern.                      Frau Meißner: Die Diskussion von 1995 sollte nicht wieder aufgemacht werden. Die Standortentscheidung ist damals gefallen, weil alle nach Schönefeld wollten. Schade ist, dass angezweifelt wird, dass der Flughafen eine Wirkung auf die Wirtschaftskraft von Berlin hat. Die Unternehmer warten auf den Flughafen und den Autobahnanschluss. Die Flugbewegungen haben sich allein schon durch Easy-Jet verdoppelt. Man ist auf einem guten Weg zum Bau des Flughafens.                  Frau Gelbke: Die Beantwortung des BA zeigt kurz und prägnant die Probleme und Schwierigkeiten beim Bau des Flughafens auf. Dem wäre nichts hinzuzufügen. Aber es ist eine Diskussion aufgemacht worden, die hätte man vor 10 Jahren zu Ende führen sollen. Sie sieht Frau Meißner gern nach, dass sie die damalige Meinung der Grünen nicht kennt, aber in Köpenick hat man sich 1995 eindeutig positioniert und sich klar gegen den Standort Schönefeld ausgesprochen. Die Wirtschaftskraft, die von Herrn Scholz heute völlig zu Recht in Zweifel gezogen wurde, wurde 1995 auch diskutiert. Es hätte andere, sinnvollere Entscheidungen geben können. Die Zahl der Unternehmer, die beklagen, dass sie nicht fliegen können, ist klein und sie wäre zu befriedigen gewesen mit einem Schnellbahnanschluss nach Sperenberg. Mit der Sache hätte sich auch Berlin einen Namen machen können. Dazu wäre 1995 genug Zeit gewesen.

Der BzVV stellt fest, dass mit der Beantwortung der Nachfragen die Große Anfrage beantwortet ist.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 


 
 

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