Auszug - Konkretisierung und Fortschreibung der städtebaulichen und sozialen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Altstadt/Kietz Vorstadt  

 
 
31. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 8.2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 23.09.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0822 Konkretisierung und Fortschreibung der städtebaulichen und sozialen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Altstadt/Kietz Vorstadt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BAStaV
Verfasser:BA, BauStadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung

Aussprache:

Aussprache:

Herr Wohlfeil: Die Fraktion der PDS steht der Fortschreibung der Sanierungsziele skeptisch gegenüber, die Aussagen der Dezernenten konnten sie nicht überzeugen (Veränderungen erfolgen schleichend). Auch der A.f.Ku hat diese Skepsis sogar einstimmig zu Protokoll gegeben, die neue Prioritätensetzung wird nicht verstanden. Bitte an das BA zur Aufklärung, ggf. wird die Fraktion weitere Anträge zur Entwicklung der Altstadt einbringen.              Frau Gelbke: Die Leitlinien für die Altstadt haben die BVV sehr viel beschäftigt, 1992 war es ein erster wichtiger Beschluss der BVV. Damals wurde die Altstadt zum administrativen und kulturellen Mittelpunkt erklärt. 2000 war eine Überarbeitung fällig und auch das wurde sehr gründlich gemacht. Speziell zur Kultur wurde ein extra Leitsatz formuliert. 2001 gab es dazu einen BA-Beschluss, wo der Pkt. 8 zur kulturellen Tradition weiter erhalten geblieben ist. Jetzt, 2004, gibt es eine neue Version als BA-Vorlage, ohne vorherige Diskussion. Man kann ihn nur zur Kenntnis nehmen und muss feststellen, dass das Ziel - kultureller Mittelpunkt - nicht mehr vorhanden ist. Wenn die lokale Kultur aber dort vorhanden ist, warum soll sie dann nicht als ein Punkt in den Leitlinien enthalten sein? Die Fraktion Bü/Gr wird die Vorlage so nicht zur Kenntnis nehmen.                  Herr Franzke: Der Ausschuss hat sich mehrheitlich dazu entschlossen, diese Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Die mitberatenden Ausschüsse SoGe, WiT und UmGr haben ebenfalls die Annahme empfohlen, der um eine Stellungnahme gebetene A.f.Ku hat den fehlenden kulturellen Teil angemahnt. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die vorliegenden Leitlinien den Intentionen des BA entsprechen und die kulturellen Belange nicht mehr enthalten sein müssten.        Frau Werner: Die Altstadtkonferenz hat bisher nicht stattgefunden, man hatte keine Möglichkeit, seine Meinung einzubringen. Es war eine Vorlage zur Kenntnisnahme, die man zur Kenntnis nehmen konnte oder nicht. Erinnert an die erste strittige Diskussion dazu im A.f.StaV nach der Fusion der beiden Bezirke.                         BzVV: Verweist auf GO bezüglich der Verfahrensweise bei Vorlagen zur Kenntnisnahme.             BzStR Dr. Schmitz: Man unterliegt hier einem Irrtum. Es geht bei der Fortschreibung der städtebaulichen Sanierungsziele um die Erfüllung einer Rechtsnorm des BauGB (Sanierungssatzung) und nicht um eine politische Willenserklärung. Die Sanierungsziele wurden geändert, weil die Senatsverwaltung der Auffassung ist, dass die Sanierungsziele Altstadt/Kietz so gut wie erfüllt sind und man diese aus den Sanierungsgebieten heraus nehmen könnte. Es gab die Möglichkeit durch bestimmte Änderungen der Sanierungsziele noch bestimmte Schwerpunkte in die Entwicklung hinein zu bringen. Wenn das akzeptiert wird, hat der Bezirk die Chance, noch etwas länger in der Sanierungssatzung zu bleiben. Es ging auch um die Änderung bestimmter Gebäudestrukturen (Schlossplatz, Luisenhain, Müggelheimer Str.). Im Ausschuss wurde in diesem Zusammenhang auch über das OVG-Urteil zu Mietobergrenzen diskutiert, diesbezüglich gab es eine Änderung zu den alten Sanierungszielen. Die Aufnahme “kulturelles Zentrum” ist möglich, hat aber keine Rechtsverbindlichkeit. Frau Bräuer: Die Formulierungen sind nach ökonomischen Aspekten vorgenommen und soziale Belange als politische Bekundung sind gekürzt bzw. in unzureichendem Maße vorgenommen worden. Macht das an einzelnen Leitsätzen deutlich.             Frau Gelbke: Es ist eine BA-Vorlage zu beschließen, die einen Gegenstand nennt, im Inhalt aber zwei Sachverhalte hat. Im Text steht Fortschreibung der Leitsätze (Anlage 1) und Fortschreibung der städtebaulichen Sanierungsziele (Anlage 2). Für Anlage 2 kann man auf das BauGB verweisen, aber in den Leitlinien geht es um andere Dinge. Man muss die zwei Dinge getrennt betrachten. Und im Vergleich 2001 mit 2004 wurde auch im Ausschuss auf die Leitsätze abgehoben. Über die Anlage 2 wurde herzlich wenig diskutiert.             BzStR Dr. Schmitz: Dass bei den technischen Dingen auch das Soziale zu berücksichtigen ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Wohnungen mit gehobenem Komfort sind bewusst so gewollt. Es gibt mehr als 50% Wohnungen, wo eine Mietpreisbindung bereits durch die Fördermittel vorhanden ist. Es muss eine vernünftige soziale Mischung dort geben, denn sonst wohnen dort 100% Sozialhilfeempfänger und man beklagt, dass keine Kaufkraft vorhanden ist. Das kann auch nicht das städtebauliche Ziel sein. Es wird mit allen Interessengruppen zusammengearbeitet (Betroffenenvertretung, Sanierungsbeirat usw.). Sanierungsziele vorzugeben unterliegt dem BauGB, daher war auch der A.f.StaV federführend. Man kann sich natürlich für jeden Kietz bestimmte Ziele vorgeben, aber hier geht es um Sanierungsrecht und das gehört in die Sanierungssatzung hinein.                       Herr Igel: Zur Position des A.f.Ku – die zuständige BzStRin hat im Ausschuss erklärt, sie stünde hinter dem BA-Beschluss. Es geht um die Sanierungsziele, das hat nichts mit dem Kulturangebot zu tun. So in etwa wurde auch die einstimmige Stellungnahme formuliert. Man hat sich im Ausschuss nicht gegen den Sanierungsbeschluss positioniert.                      Herr Dr. Studemund: Wenn man meint, dass in den Leitlinien jetzt einige Dinge doch nicht ganz so deutlich zum Vorschein kommen, dann kann man das durch einen zusätzlichen Antrag für die nächste Fassung (die ganz bestimmt in einigen Jahren wieder kommt) einbringen. Die Ausschüsse haben ohne Änderung zugestimmt. Man sollte die Vorlage so wie sie ist zur Kenntnis nehmen, gerade weil es etwas Gegenwind vom Senat gibt. Besser machen kann man immer noch etwas. Herr Welters: Es ist bekannt, dass der Senat und das AHvB über neue Kriterien der Förderung nachdenken. Der Sozialstrukturatlas geht von innerstädtischen Wanderungen aus, von neuen Problemgebieten und davon, dass alte keine mehr sind. Unter diesem Gesichtspunkt kann es auch eine falsche Taktik sein, was bisher für Sanierungssatzungen kennzeichnend war, zurückzuschrauben zugunsten für etwas, was da heißt: es wurde schon viel erreicht und wir schreiben das jetzt mal ein Stück weit um. Er befürchtet, dass das Sanierungsgebiet Altstadt/Kietz eines der ersten sein wird, das der Senat genau untersucht nach der Notwendigkeit, dort noch etwas hinein zu geben. Die ursprünglichen Richtlinien für die Altstadtentwicklung gingen davon aus, dass Festlegungen in der Mietpreisbindung dazu führen sollten, dass keine soziale Entmischung passiert. Das Vernünftigste wäre, das BA würde die Vorlage zurückziehen und neu überarbeiten.       Herr Blohm: Die Mietobergrenzen wurden ausdrücklich raus gelassen. Frau Gelbke macht einen Fehler, indem sie die damaligen Leitlinien als identisch annimmt. Leitlinien für das Sanierungsgebiet – hier hat das BA sich lediglich wesentliche Arbeit gespart und vorliegende Materialien genommen. Der Unterschied besteht darin, dass die Leitlinien von 1992 durchaus anders sein können als die Leitlinien für das Sanierungsgebiet.                    Herr Retzlaff: War in früheren Jahren an der Gestaltung beteiligt und wohnt noch immer in dem Gebiet. Das Ziel ist es jetzt, dort eine gesunde soziale Mischung hin zu bekommen. Es gab mal die Illusion, dass dort weniger gut Betuchte wohnen könnten. Er versteht den Beschluss so, diese Schieflage wieder auszubügeln. Es müssen in der Altstadt auch Besserverdienende wohnen, um die Kaufkraft zu erhöhen. Die Wohnungen in der Altstadt/Kietz, die mit Mitteln des 2. Förderweges saniert worden sind, stehen zum Teil leer. Die Einkommensschwachen können diese Mieten überhaupt nicht zahlen. Aber Mieter, die ein relativ hohes Einkommen haben, dürfen diese Wohnungen nicht in Anspruch nehmen, es sei denn, diese stehen nachgewiesen über einen langen Zeitraum leer. Diese Odyssee, diesen Nachweis, hat er persönlich durch. Da stimmt doch irgend etwas nicht. Daher sollte dieser Beschluss dazu beitragen, einen anderen Weg zu beschreiten und eine etwas andere Mischung herbeizuführen.              Frau Meißner: Das Land Berlin hat sich durch den sozialen Wohnungsbau in einen riesigen Schuldenberg hinein geritten. Der soziale Wohnungsbau wurde dann herunter gefahren und unter der jetzigen Regierung ganz eingestellt. Wie sollen dann die Mietobergrenzen dort eingehalten werden? Dann braucht man es auch nicht mehr rein zu schreiben.             Frau Gelbke: Leitsätze zur künftigen Entwicklung der Altstadt Köpenick und der Kietz/Vorstadt – das war der Titel 1992, Fortschreibung der Leitsätze... war der Titel 2000, 1. Fortschreibung der Leitsätze.... war der Titel im Beschluss 2001 und 2. Fortschreibung der Leitsätze... ist die Anlage 1 zu dem Beschluss, der heute auf dem Tisch liegt. Beim Vergleich wurde auch immer von der gleichen Sache gesprochen. Die 2. Anlage, dass ist die Fortschreibung der städtebaulichen Sanierungsziele - und das ist der Unterschied.

Abstimmung BE: Mit 24 Dafür- und 20 Gegenstimmen angenommen. Damit ist die
Vorlage des BA z. K. genommen.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt den in der Bezirksamtssitzung am 02.03.2004 gefassten Beschluss Nr. 271/2004 zur Konkretisierung und Fortschreibung der städtebaulichen und sozialen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Altstadt/Kietz Vorstadt zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:    24            .  dagegen: 20


 
 

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