Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XVI-13 für das Gelände zwischen Lindenstraße, Spreestraße, der Spree und der Wuhle im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Köpenick - Ergebnis der eingeschränkten Betroffenenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB
BA – Frau Fink erläutert,
dass der Plan bereits einmal beschlossen war, es bei der Rechtskontrolle jedoch
einige Änderungen gab. Einwände gab es beim Umspannwerk (Baukörperausweisung
der Baracke), außerdem war eine Knotenlinie als andere Art der Darstellung bei
Wohngebieten erforderlich. Land Berlin schließt mit WSA privatrechtlichen
Nutzungsvertrag ab, WSA darf jedoch keinen Zaun installieren. Einstimmige Annahme der
Drucksache! Es wird folgender Beschluss gefasst: BE: Die
Bezirksverordnetenversammlung möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am
27.07.2004 beschlossene anliegende Vorlage über den Bebauungsplan XVI-13 Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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