Auszug - Aufhebung der geltenden Erhaltungsverordnung des Gebietes "Oberschöneweide" vom 24.02.1993 (GVBl. S. 110) und zugleich Erlass der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet "Oberschöneweide"
Das Bezirksamt verweist auf
frühere Erläuterungen zu diesem Thema, seitdem nichts Neues. Neue Textfassung ist präziser
und besser begründet. Einstimmig angenommen! Es wird folgender Beschluss gefasst: BE: Die Bezirksverordnetenversammlung möge gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG die
vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 20.07.04 beschlossene anliegende Vorlage
(BA-Beschluss Nr. 317/04) über die Aufhebung der geltenden Erhaltungsverordnung
des Gebietes “Oberschöneweide” im Bezirk Köpenick von Berlin vom 24.02.1993
(GVBl. S. 110) und zugleich den Erlass der Erhaltungsverordnung gemäß § 172
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet “Oberschöneweide” im Bezirk
Treptow-Köpenick von Berlin beschließen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
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