Auszug - Planreife für das Bauvorhaben Neubau von 88 Wohneinheiten, Paradiesstraße 209-211 E im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Bohnsdorf  

 
 
9. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 12.09.2002 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0261 Planreife für das Bauvorhaben Neubau von 88 Wohneinheiten, Paradiesstraße 209-211 E im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Bohnsdorf
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:130/10/02
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV
   Beitritt:offen

Diskussion

Diskussion

37-er B-Pläne – farbige Vorlagen für Fraktionen liegen nicht vor. Warum?

 

Planreifebeschluss B- Plan 37b (Petruswerk):

1. BA schon bestätigt

2. Bauabschnitt fast typengleich, 88 WE in Form von Reihen- und Doppelhäusern

Bearbeiterin Frau Finke:

Vorbehalt noch nötig, da Investor noch nicht

- Eintragung der Grunddienstbarkeit auf öffentlichen Wegerecht

- Baustellenverkehr nicht durch Siedlungsgebiete

verbindlich zugesichert hat.

Keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für Klimaschutz (Hedwigshöhe).

Daraus ergibt sich textliche Änderung bei B-Plan 37b

Gartenstadtmerkmale bleiben erhalten

BA wünscht Planreifebeschluss vorbehaltlich der Vertragserfüllung (s.o.).

 

Nachfragen bzgl.:

- Dringlichkeit

- KITA im Vertrag (Hinweis auf KITA Dahmestraße

- 2-zügige Grundschule

BA:

- Bedarf nach Richtlinie, deshalb Kita und Grundschule Vertragsinhalt

- Zur Dringlichkeit:

11.9.2002 Bauantrag komplett bis auf Grunddienstbarkeit und Baustellenfahrzeuge (s.o.); wenige Tage weiss der Geschäftsführer Bescheid;
Planreife nur Grundstück bezogen
àeinzeln geplant

06.9.2002 Planunterlagen eingetroffen (Bauordnungsrechtl.)

10.9.2002 BA-Beschluss.

 

Beschlussfassung:

1. Vorbehalt wird nicht schriftlich formuliert.

2. Beschlussempfehlung erfolgt nur, wenn vertragliche Grundlagen vorliegen, sonst wird die Beschlussempfehlung zurückgezogen.

3. Beschlussempfehlung, dem B-Plan 37-b zuzustimmen, wird mit 2 Enthaltungen einstimmig angenommen

4. Textliche Änderungen zu Emissionen werden mit 1 Enthaltung und 1 Nein- Stimme ebenfalls angenommen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen, Annahme der BA-Vorlage in ungeänderter Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt bezogen auf die Grundstücke Paradiesstraße 209-211E (zwischen Johannes-Tobei-Straße, Heidelbeerweg, Grottewitzstraße und Buschwindröschenweg) den Entwurf des Bebauungsplans XV-37b (Anlage 1 des BA-Beschlusses vom 10.09.02) mit Begründung (Anlage 2 des BA-Beschlusses vom 10.09.02).

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass der Bebauungsplan XV-37b (Entwurf vom 17. Oktober 2000 mit der Änderung vom 30.08.2002) im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Bohnsdorf, sich in einem Stadium befindet, in dem anzunehmen ist, dass bis zur Festsetzung des Bebauungsplans Änderungen nicht eintreten werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            mehrheitlich.


 
 

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