Auszug - Planungsrechtliche Sicherung nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Verbindung der öffentlichen Parkanlage im ehemaligen Ernst-Grube-Stadion (Bebauungsplan XVI-10a) mit dem Angersteinweg/Eiselenweg über Teilflächen der Grundstücke Angersteinweg 2 und 4.
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BE A.f.StaV über Konsensliste (A.o.A.) und damit Vorlage des BA angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 1.
die
Herstellung des Geh- und Radweges als Verbindung der öffentlichen Parkanlage im
ehemaligen Ernst-Grube-Stadion (Bebauungsplan XVI-10a) mit dem Angersteinweg /
Eiselenweg über Teilflächen der Grundstücke Anger-steinweg 2 und 4 auf der
Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB; 2.
die
Herstellung der Wegebeziehung gemäß den Plänen (Anlage 1 und 3 zum BA-Beschluss
Nr. 299/04) und der Begründung (Anlage 2 zum BA-Beschluss Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 08.08.06 ZB V-54 lfd. Nr. 3058 18.09.07 SB VI-10 lfd. Nr. 0606 |
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