Auszug - Recht auf Home Office im Bezirksamt  

 
 
46. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:30 Anlass: ordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:
VIII/1097 Recht auf Home Office im Bezirksamt
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0839/42/21
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEBzBm
   
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

In der Debatte zu dem Antrag gab es Änderungen am Antragstext. In der Überschrift und im Text wurde auf den Begriff "Home Office" verzichtet. Der so geänderte Text stand letztlich zur Abstimmung.

Abstimmung(en):  dafür: 10; dagegen: 3; Enthaltung: 1.

Dem Antrag wird in geänderter Fassung zugestimmt.

 

Beschlusstext (nur bei geänderter Fassung):

 

VIII/1097 Mobilarbeit im Bezirksamt

Das Bezirksamt wird ersucht, allen Beschäftigen, die das wünschen und für die das im Rahmen der ihnen übertragenden Arbeitsaufgaben sinnvoll und möglich ist, Mobilarbeit einzuräumen.

Dazu sind technische und ggf. rechtliche Hemmnisse in der Zusammenarbeit mit den Verwaltungen und Einrichtungen der Landesebene abzubauen. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs der Hardware sollten Notebooks bevorzugt werden, die mit Dockingstations für die Büroarbeitsplätze ausgestattet sind. Darüber hinaus sollten Token mit VPN-Tunnel für den mobilen Einsatz bereitgestellt werden. In diesem Sinne ist auch die Digitalisierung von Arbeitsabläufen voran zu treiben.

Unter Einbeziehung der Beschäftigtenvertretung sind mit den Ämtern und Service- und Organisationseinheiten entsprechende Zielvereinbarungen zu schließen und fortlaufend zu überprüfen."

 

 


Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 29.10.2020 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien mehrheitlich (10:3:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Mobilarbeit im Bezirksamt

Das Bezirksamt wird ersucht, allen Beschäftigen, die das wünschen und für die das im Rahmen der ihnen übertragenden Arbeitsaufgaben sinnvoll und möglich ist, Mobilarbeit einzuräumen.

Dazu sind technische und ggf. rechtliche Hemmnisse in der Zusammenarbeit mit den Verwaltungen und Einrichtungen der Landesebene abzubauen. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs der Hardware sollten Notebooks bevorzugt werden, die mit Dockingstationen für die Büroarbeitsplätze ausgestattet sind. Darüber hinaus sollten Token mit VPN-Tunnel für den mobilen Einsatz bereitgestellt werden. In diesem Sinne ist auch die Digitalisierung von Arbeitsabläufen voran zu treiben.

Unter Einbeziehung der Beschäftigtenvertretung sind mit den Ämtern und Service- und Organisationseinheiten entsprechende Zielvereinbarungen zu schließen und fortlaufend zu überprüfen.


Abstimmungsergebnis: dafür: 10; dagegen: 3; Enthaltung: 1.


 
 

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