Auszug - Festschreibung der Verträglichkeit mit der FFH-Richtlinie
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Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: In der Sitzung der BVV am 25.01.2018 wurde der Schlussbericht des Bezirksamtes aus den MdV VIII-12, lfd. Nr. 0778 zum nachfolgenden Beschluss zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (federführend) und den Ausschuss für Sport (mitberatend) überwiesen:
Drs. VIII/0121 Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erarbeitung der Steganlagenkonzeption bei rechtmäßig errichteten Anlagen grundsätzlich die Verträglichkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie festzuschreiben, sodass bei Verlängerungsanträgen keine Beweislast bei den Anliegerinnen und Anliegern besteht.
Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 07.10.2020 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Sport abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (4:7:3) die Rückstufung in einen Zwischenbericht. Abstimmungsergebnis: dafür: 4; dagegen: 7; Enthaltung: 3. |
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