Auszug - Erst die Infrastruktur, dann die Wohnungen: Sinnvolle Koordination zwischen Stadtentwicklung und Straßenbau  

 
 
50. (öffentliche, außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 17.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: außerordentliche
Raum: Videokonferenz Zugangslink in der Tagesordnung und Aktenmappe enthalten
Ort:
VIII/1098 Erst die Infrastruktur, dann die Wohnungen: Sinnvolle Koordination zwischen Stadtentwicklung und Straßenbau
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDStaB
Verfasser:1. Andreé Bügel
2. Uwe Dolling
3. Bernd Stahlberg
 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

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Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

In der Sitzung der BVV am 18.06.2020 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen überwiesen:

 

 Drs. VIII/1098

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bevor ein B-Plan oder eine Baumaßnahme nach § 34 des BauGB realisiert wird, erst einen priorisierten Ausbau und eine Instandsetzung der verkehrlichen Infrastruktur, auch im größeren Umkreis der jeweiligen Bezirksregion, für den Kraftverkehr vorzunehmen. Eine Prüfung sollte neben der realistischen Einschätzung der Verkehrsdichte auch eine grundsätzliche Erhöhung von Pkw-Stellplätzen berücksichtigen, um mehr als ausreichend Pkw-Stellplätze zur Verfügung zu haben. Der Ausbau sowie auch die Anschlüsse zum ÖPNV im gesamten Ortsteil sollten vor Baubeginn, gegebenenfalls gleichzeitig mit Baubeginn, umgesetzt werden. Die Erweiterung der Infrastruktur sollte zukunftsorientiert in großzügigem Verhältnis zum entstehenden Mehraufkommen an Einwohnern, Kfz und ÖPNV-Nutzern stehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 17.09.2020 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (2:11:0) die Ablehnung des Antrages.


Abstimmungsergebnis: dafür: 2; dagegen: 11; Enthaltung: 0.


 
 

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