Auszug - Planungsrechtliche Sicherung nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Verbindung der öffentlichen Parkanlage im ehemaligen Ernst-Grube-Stadion (Bebauungsplan XVI-10a) mit dem Angersteinweg/Eiselenweg über Teilflächen der Grundstücke Angersteinweg 2 und 4.
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wird vorgezogen. Erläuterung durch Frau Szulzewsky. Keine Diskussion. Abstimmung: Einstimmig angenommen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 1.
die
Herstellung des Geh- und Radweges als Verbindung der öffentlichen Parkanlage im
ehemaligen Ernst-Grube-Stadion (Bebauungsplan XVI-10a) mit dem Angersteinweg /
Eiselenweg über Teilflächen der Grundstücke Anger-steinweg 2 und 4 auf der
Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB; 2.
die
Herstellung der Wegebeziehung gemäß den Plänen (Anlage 1 und 3 zum BA-Beschluss
Nr. 299/04) und der Begründung (Anlage 2 zum BA-Beschluss Die Begründung ist der Anlage 2 zum BA-Beschluss 299/04 zu entnehmen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |