Auszug - Fördervorschlag des JA für das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro  

 
 
45. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 02.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Frau Hölling erläutert, dass sich am jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für ein Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro fünf Träger beteiligt haben. Die eingereichten Unterlagen wurden anhand der im Vorfeld festgelegten Kriterien vom Jugendamt geprüft und bewertet. Die vorliegenden Konzepte der einzelnen Träger weisen wesentliche Unterschiede in der Konkretisierungstiefe und dem jeweiligen Detailgrad auf. Im Ergebnis der Bewertungen durch das Jugendamt wurden die beiden Träger mit den besten Bewertungen ausgewählt und von Frau Rohde zur heutigen JHA Sitzung eingeladen. Aus Sicht des Jugendamtes sind diese beiden Träger fachlich geeignet.

Es folgt eine zweistündige Diskussion, in der im Wesentlichen die fehlende bzw. ungenügende Beteiligung des JHA am gesamten Verfahren kritisiert wird. Mehrere Mitglieder des JHA vertreten die Auffassung, dass die durch das Jugendamt vorgenommen Vorauswahl nicht transparent dargestellt wurde und somit nicht nachvollziehbar ist. Herr Freier-Winterwerb weist auf die besondere Bedeutung des Beteiligungsrechtes des JHA bei der Neueinrichtung dieses Projektes hin. Dies sieht er hier nicht gewährleistet. Insbesondere die fehlende rechtzeitige und schriftliche Vorbereitung des TOP durch das Jugendamt wird beanstandet. Des Weiteren wird der zeitliche Druck, in der heutigen Sitzung auf der Grundlage der Präsentation der beiden Träger, ohne Kenntnis über die anderen Konzepte zu haben, hinterfragt. Frau Hölling erklärt, dass es dem Jugendamt wichtig war, dies heute im JHA beschließen zu lassen, um dann ggfs. bereits zum 01.10.2020 die Zuwendung an den Träger auszahlen zu können. Damit würde für den Träger eine realistische Chance bestehen, die zur Verfügung stehenden Mittel (z. B. für die Anschaffung notwendiger Sachmittel) noch in diesem Haushaltsjahr auszugeben. Auf Nachfrage bestätigt Herr Bezirksstadtrat Klemm, dass die Mittel für ein ganzes Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Wenn diese nicht ausgegeben werden, müssen diese an den Senat zurückgegeben werden. Eine anderweitige Verwendung ist nicht zulässig.

Die Mitglieder des JHA wünschen erst die Einsicht in alle Konzepte sowie in die Bewertungen bzw. Kenntnisnahmen durch eine entsprechende Aufbereitung durch das Jugendamt.

Frau Hölling weist mehrfach darauf hin, dass der JHA durch die Mitarbeit in der UAG beteiligt war. In der UAG des JHA wurden Anforderungen an das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro formuliert. Diese wurden durch das Jugendamt aufgenommen. Der Text des Interessenbekundungsverfahrens wurde vom Jugendamt entworfen, da in der UAG auch Trägervertreter mitgearbeitet haben, die sich dann am Verfahren hätten beteiligen können. Die Konzepte und Bewertungen können umfänglich im Jugendamt eingesehen werden. Nur die beiden eingeladenen Träger haben die Kriterien erfüllt.

Zur Verständigung über das weitere Vorgehen wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.

Herr Bloch macht deutlich, dass er sich am gesamten Verfahren nicht beteiligt fühlte und die Vorstellung aller fünf Träger in der nächsten JHA Sitzung (ggfs. Sondersitzung) wünscht.

Frau Kappel macht deutlich, dass sie der Vorentscheidung des Jugendamtes vertraut und im Ergebnis der Präsentation der beiden Träger heute entscheiden möchte.

Herr Henkel beantragt die Vertagung des TOP. Er hält eine umfassende Information und Kenntnis aller eingereichten Konzepte für eine qualifizierte und fachgerechte Entscheidung für erforderlich.

Herr Sievers regt eine Sondersitzung an, um zeitnah zu einer Entscheidung zu kommen. Dabei muss trotzdem vorher die Möglichkeit zu einer umfassenden Information zu den einzelnen Konzepten sichergestellt werden. 

Die Möglichkeit der Benennung zweier Mitglieder des JHA, die ebenfalls eine Bewertung der eingereichten Konzepte vornehmen kann, wird erörtert. Herr Freier-Winterwerb und Herr Lawrenz erklären sich hierzu bereit. Der JHA beschließt einstimmig, dass die beiden Mitglieder ebenfalls eine Bewertung der eingereichten Konzepte vornehmen sollen. Dessen ungeachtet bleibt es jedem Mitglied des JHA freigestellt, auch selbst Einsicht in die Konzepte und in die vom Jugendamt vorgenommene Bewertung zu nehmen.

Es wird über den Antrag auf Vertagung abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 2, Enthaltungen 0.

Die Vertagung des TOP wird mehrheitlich beschlossen.

Frau Rohde bedankt sich bei den Vertretern der beiden Träger für ihre Anwesenheit und stellt es ihnen frei, die Sitzung zu verlassen.

Als Sondersitzungstermin wird der 22.09.2020, 18.00 Uhr vereinbart. Frau Rohde wird sich um einen Sitzungsraum bemühen. Es sollen alle fünf Träger, die sich am Interessenbekundungsverfahren beteiligt haben, eingeladen werden und die Möglichkeit zur Präsentation (max. 15 Minuten) erhalten.

Das Jugendamt bereitet schriftlich eine Übersicht zu den vorliegenden Konzepten, den maßgeblichen Kriterien und deren Bewertungen vor und verschickt sie rechtzeitig vor der Sondersitzung. Sofern die am Interessenbekundungsverfahren beteiligten Träger zustimmen, wird Frau Hölling die eingereichten Konzepte an die Mitglieder des JHA verschicken.


 
 

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