Auszug - Recht auf Home Office im Bezirksamt
Es wird folgende Stellungnahme beschlossen: Der Ausschuss für ASGGV hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.08.2020 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für HhPVI mehrheitlich (9:3:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Möglichkeit von Home Office im Bezirksamt
Das Bezirksamt wird ersucht, allen Beschäftigen, soweit dem nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, ein grundsätzliche Möglichkeit von Home Office einzuräumen, Hemmnisse abzubauen, Hilfestellung und Ausrüstung zur Verfügung zu stellen und die Digitalisierung von Arbeitsabläufen voranzutreiben. Unter Einbeziehung der Beschäftigtenvertretung sind mit den Ämtern und Service- und Organisationseinheiten entsprechende Zielvereinbarungen zu schließen und fortlaufend zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 3; Enthaltung: 2.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |