Auszug - Leihfahrräder und Leih-E-Roller nur stationsgebunden oder in GPS-Parkzonen zulassen
Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: In der Sitzung der BVV am 14.11.2019 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten (federführend) sowie an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen (mitberatend) überwiesen:
Drs. VIII/0934 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Leih-Fahrräder und Leih-E-Roller zukünftig nur noch mit stationsgebundenen Ausleihe- und Rückgabestellen oder in dafür vorgesehen GPS-Parkzonen zugelassen werden. Die Stationen sollten engmaschig im Bezirk ausgewiesen werden. Die GPS-Parkzonen sollten so gewählt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Leihsysteme, bei denen die Fahrzeuge lose im öffentlichen Raum abgestellt werden können, sollten untersagt werden. Ein entsprechendes Vergabeverfahren von öffentlichen Standplätzen für Systeme, die auf Stationen auf privaten Flächen basieren (z. B. Supermarktparkplätze), sollten dazu parallel gestattet werden, soweit sie ebenfalls ausschließlich stationsgebunden funktionieren.
Der Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.04.2020 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (11:3:0) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 3; Enthaltung: 0. |
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