Auszug - Bolzplätze stellen sich vor
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Der Antragsteller trägt den Antrag vor und kritisiert den Internetauftritt zu Bolzplätzen, die auf der Seite des Natur – und Grünflächenamts unter dem Stichwort "Spielplätze" zu finden sind, als unvollständig und nicht aussagefähig für interessierte Nutzende, die sich vorab über die Bolzplätze im Bezirk im Internet informieren wollen. Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Zuständigkeiten im Bezirksamt und sieht eigentlich keine Zuständigkeit des Sportausschuss gegeben. Herr Oestreich betont ebenfalls die Zuständigkeit bei UmNat und fragt den Antragsteller, warum die Bolzplätze im Internet so detailliert wie im Antrag gefordert beschrieben werden sollen. Seiner Meinung nach nutzen in erster Linie Kinder und Jugendliche aus der Umgebung die Plätze. Herr E. Hoffmann unterstützt diese Aussage und sieht keine Notwendigkeit für weitergehende Informationen im Internet. Er plädiert für Nichtbefassung im Sportausschuss Frau Klinger unterstützt ebenfalls die Auffassung von Herrn Oestreich und ergänzt, dass sich die Nutzenden die Plätze vor Ort anschauen. Sie sieht zudem einen größeren und aus ihrer Sicht einen nicht zu rechtfertigenden Arbeitsaufwand für das zuständige Amt. Herr Bügel fragt das anwesende Bezirksamt, ob die vorhandene Seite nicht doch antragsgemäß ohne großen Aufwand weiterentwickelt werden kann. Frau Flader sieht keine Notwendigkeit und keine Möglichkeiten im Sportbereich. Herr Schleinitz als Antragsteller stellt den Antrag auf Nichtzuständigkeit des Sportausschuss. Abstimmungsergebnis: einstimmig Es wird folgende Stellungnahme beschlossen: Der Ausschuss für Sport hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 13.02.2020 abschließend beraten und teilt dem federführenden Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen einstimmig (12:0:0) mit: Der Sportausschuss ist nicht zuständig. Abstimmungsergebnis: dafür:12 ; dagegen: 0; Enthaltung: 0. Realisierung:
(Zwischenbericht(e) und Schlussbericht sind einsehbar in den Anlagen zur Drucksache) Datum / Bericht / Nr. MdV / lfd. Nr.
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