Auszug - Bericht des Bezirksamtes  

 
 
35. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 04.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

inanzen

Mittelberechnung Kiezkassen für 2020 siehe Anlage

Durch die Anpassung der LOR Grenzen innerhalb der Bezirksregion Allende-Viertel ist für die Planung 2020 keine Bereinigung mehr notwendig.

-  Gesamtbetrag von 100.000 / EW gesamt 271.153 = 0,368 €,

-  Betrag abgerundet auf 0,36 € (sonst wären rechnerisch 100.700 € rausgekommen),

-  bei den Regionen mit festgelegtem Untergrenzbetrag von 2600,00 € ergibt sich pro EW ein abweichender Betrag (siehe Spalte N),

-  die errechneten Anteile wurden jeweils so gerundet, dass die Differenz zum Vorjahr möglichst gering ausfällt,

-  lediglich zwei Bezirksregionen erhalten weniger Kiezkassenmittel gegenüber dem Vorjahr,

innerhalb dieser Bezirksregionen ist die Einwohnerzahl gegenüber dem Vorjahr gesunken.

Personal

Herr Winkelhöfer hat seinen Dienst als neuer Amtsleiter für das Schul- und Sportamt am 02.12.2019 angetreten. Aktuell erfolgt Wissenstransfer durch Herrn Senkbeil, der noch sämtliche Befugnisse innehat. Diese sollen sukzessive übertragen werden.

SE FM

Der Energiebericht 2018 des Energiebeauftragten, der bei der SE FM angesiedelt ist, steht im Intranet als Download zur Verfügung.

Schlussfolgerungen und Ausblick daraus: Die in den Tabellen und Diagrammen dargestellte Entwicklung der Energieverbrauchswerte der letzten 3 Jahre zeigt insgesamt nahezu konstante Wärme- bzw. Stromverbrauchswerte der Liegenschaften im Bezirksamt Treptow-Köpenick.

Im gleichen Zeitraum ist eine erhebliche Fchenzunahme, insbesondere im Bereich Schule durch den Neubau von modularen Schulergänzungsbauten zu verzeichnen.

Im Einzelnen sind dies:

- Schule am Berg, Köpenicker Str.31 (Baujahr 2015),

- Grünauer Schule, Walchenseestr.40 (Baujahr 2017),

- Schule an der Alten Feuerwache, Schnellerstr.31 (Baujahr 2017),

- Schule am Buntzelberg (Baujahr 2017).

Insgesamt ergibt sich dadurch ein Flächenzuwachs von ca. 9.000 m² bzw. 1,5 % auf Basis BGF.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung, den Betrieb und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden wurden in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft, um die avisierten Klimaschutzziele zu erreichen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies auch in den kommenden Jahren fortgesetzt wird. Zu nennen sind hier insbesondere:

-  Berliner Energiewendegesetz 2016,

-  Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung (Beschluss vom 14.11.2016),

-  EU-Gebäuderichtlinie (ab 2021 sollen Neubauten generell einen bisher noch nicht exakt definierten "Niedrigstenergie-Gebäudestandard" erfüllen),

-  Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030)

-  Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020 (geplant) mit Zusammenführung und Verschärfung von EnEV und EEWärmeG.

Unter Berücksichtigung dieser weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden zeichnen sich neue Schwerpunkte für die nächsten Jahre ab:

-  Erarbeitung von Sanierungsfahrplänen für energetische Maßnahmen an Gebäuden und Festlegung von Prioritäten auf der Basis der systematisch erfassten Energie- und Gebäudearten,

-  Potentialanalyse zur Eigenerzeugung von Strom und Wärme und Umsetzung von dezentralen Energieversorgungskonzepten unter sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,

-  Zunehmende Notwendigkeit des Einbaus zentraler oder dezentraler Zu- und Abluftanlagen mit hohen Wärmerückgewinnungsgraden auf Grund der geforderten sehr hohen Luftdichtigkeit der Gebäude und der damit verbundenen bauphysikalischen Probleme,

-  Schaffung einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in den bezirklichen Dienstgebäuden, wobei die elektrischen Gesamt-Leistungswerte der aufzustellenden Ladesäulen oftmals eine Verstärkung des Hausanschlusses durch den Netzbetreiber erforderlich machen.

Der normative Rahmen im aktuellen GEG-Entwurf beinhaltet weiterhin die nicht erneuerbare Primärenergie in der Nutzungsphase eines Gebäudes als einzige wesentliche Kenngröße zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Eine Berücksichtigung aller vorgelagerten Prozesse, vom Rohstoffabbau über die Herstellung, den Transport und die Verarbeitung der Bauprodukte bis hin zur notwendigen Entsorgung am Ende des Lebenszyklus zusammengefasst unter dem Begriff "graue Energie" findet nach wie vor nicht statt. Der Kennwert CO2-Äquivalent macht zwar die unterschiedliche Nutzung von Ressourcen vergleichbar, aber vernachlässigt viele Auswirkungen auf die Umwelt. Der reine primärenergetische Ansatz nach EnEV bzw. geplantem Gebäudeenergiegesetz lässt außer Acht, dass die sogenannten "erneuerbaren" Energien ebenfalls nicht ressourcenfrei bzw. ohne Eingriffe in Natur und Umwelt zur Verfügung gestellt werden können. Es bleibt zu hoffen, dass die Regeln zur energetischen Bilanzierung von Gebäuden diesem umfassenderen Ansatz in Zukunft Rechnung tragen werden.

Bericht zur finanziellen Ausstattung der Kiezkassen, auf Basis vom 01.06.2019.

Nachfragen von Herrn Schubert zur möglichen Verstärkung der Personalausstattung im Bereich.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verteilung Kiezkassen2020 (9 KB)    

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)