Auszug - Überprüfung des Bedarfs an Fahrradbügeln
Hr. Schleinitz erläutert den Antrag: An diversen Sportstätten sind keinerlei Fahrradbügel vorhanden. Herr Zellmer verweist auf die korrekte Begrifflichkeit: "Fahrrad-Abstellanlagen". Herr Schleinitz passt den Antrag an und stellt sofortigen Änderungsantrag mit Bezug auf die Begrifflichkeit "Abstellanlage" anstatt "Bügel". Das Bezirksamt erörtert, dass für Neubauten Vorschriften existieren, die eine entsprechende Anzahl Fahrrad-Abstellanlagen gewährleisten, bei Altbauten könne dies jedoch nicht garantiert werden. Herr Oestreich verweist auf einen bereits vorliegenden allgemeinen BVV-Beschluss zu Abstellanlagen. Der Antrag wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: 4 / 3 / 4. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen: Der Ausschuss für Sport hat die Drucksache VIII/0922 auf seiner Sitzung am 21.11.2019 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Tiefbau und Ordnungsangelegenheiten mehrheitlich (4:3:4) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Überprüfung des Bedarfs an Fahrradabstellanlagen
Das Bezirksamt wird ersucht, an sämtlichen öffentlichen Sportstätten, Schulsportanlagen und Anlagen der Objektart Spielplätze (z. B. Bolzplätze) zu überprüfen, ob ausreichend Fahrradabstellanlagen vorhanden sind. Im Bedarfsfall sollte das Bezirksamt fehlende Fahrradabstellanlagen montieren. Abstimmungsergebnis: dafür: 4; dagegen: 3; Enthaltung: 4. |
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