Auszug - Antrag des Ausschusses ASGGV zur Erarbeitung eines Aktions- und Maßnahmeplanes für die Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Treptow-Köpenick
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Es wird ein Entwurf für einen gemeinsamen Ausschussantrag und ein Änderungsvorschlag mit einer Erweiterung des Beschlusstextes und der Begründung eingebracht. (Anlage 3) Dabei wird das Projekt "Spandau inklusiv" kurz vorgestellt, welches als Beispiel für dieses Vorhaben betrachtet werden kann. Hier geht es um die Erarbeitung und Evaluierung von Maßnahmen in einem Aktionsplan. Weitere Infos zu "Spandau inklusiv" gibt diese Webseite: https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/beauftragte/menschen-mit-behinderung/artikel.776197.php Am eingebrachten Änderungsantrag gibt es noch zwei Änderungen. Statt "analog zu Spandau Inklusiv" wird geändert zu "zum Beispiel Spandau Inklusiv" und "ein internes Lenkungsgremium (Vertreter der Fachämter) mit externer fachlicher Unterstützung" ersetzt die entsprechenden Sätze im Antrag. Der Antrag wird mit 13:0:1 angenommen und in die BVV eingebracht. Der abgestimmte geänderte Antrag lautet wie folgt: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, in Auswertung des Zwischenberichtes vom 09.07.2015 und des "Fortschrittsberichtes Inklusion und Barrierefreiheit in Anlagen und Einrichtungen des Bezirksamtes" vom 25.09.2018 und in Auswertung des "Offenen Briefes zur strukturellen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung" vom 30.11.2018 einen Aktions- und Maßnahmeplan zu erarbeiten, um gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Treptow/Köpenick zu verbessern. Er sollte messbare, realistische Zielvorgaben mit konkreten Maßnahmen und Terminfestlegungen enthalten. Wir empfehlen für die Erarbeitung und Umsetzung dieses Plans ein internes Lenkungsgremium (Vertretende der Fachämter) mit externer fachlicher Beratung (z. B. analog zu "Spandau inklusiv") einzusetzen und ausreichende Ressourcen bereitzustellen. Begründung: Lt. Artikel 11 der Verfassung von Berlin und dem Landesgleichberechtigungsgesetz ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Hierzu waren die Leitlinien in Treptow-Köpenick ein erstes Mittel, um Mitarbeiter auf kommunaler Ebene für diese Aufgaben zu sensibilisieren. Allerdings bieten die Leitlinien nicht die Meß- und Nachvollziehbarkeit, die ein Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Festlegung von Prioritäten ergeben würde. Nur so würde die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch als Querschnittsaufgabe der Verwaltung gerecht werden können und für alle Ämter und Fachbereiche des Bezirks wäre ein solcher Aktionsplan eine Möglichkeit konkrete Schritte und Prioritäten festzulegen. Überdies fordert die UN-BRK seit 2009 die Erstellung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK von Deutschland. Die nationalen Verpflichtungen werden auch für Kommunen verbindlich durch Artikel 4 Abs. 5 UN-BRK: "Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats."
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