Auszug - Diskussion über vorliegende Änderungsvorschläge zur Geschäftsordnung
Herr Bertram: Leider ist er noch nicht dazu gekommen, eine Synopse zu den gewünschten Änderungen zu erstellen. Dies werde er aber zügig nachholen. Auf die Frage von Herrn Lawrenz, einigt sich der Ausschuss, dass die Festlegungen im Protokoll noch keine abschließenden Beschlüsse darstellen. Dies erfolgt im Gesamtpaket bei der Erarbeitung einer Vorlage für die BVV.
Ausschussprotokolle, darunter 4.1 VIII/0719 CDU Protokollführung in den Ausschusssitzungen
Herr Wohlfeil erläutert den Vorschlag von Frau Belz zu den Ausschussprotokollen, der die bisherige Diskussion im Ausschuss zusammenfasst. (s. Anlage) Herr Groos hat ein Muster für Protokollformular erstellt und erläutert dieses. Herr Lawrenz befürchtet, dass die Säumigen einfach nur noch ankreuzen und ein handschriftlich ausgefülltes Formular abgeben. Herr Wohlfeil findet das nicht so problematisch, weil es relativ unaufwendig übertragen werden könnte. Er würde die Beteiligten an der Aussprache nicht aufführen, das geht über das hinaus, was gegenwärtig in Protokollen festgehalten wird. Frau Borkenhagen begrüßt den Vorschlag und meint, es sei eine gute Vereinfachung. Herr Lawrenz sagt zu, wenn es so beschlossen wird, den CDU-Antrag zu diesem Thema zurückzuziehen. Frau Wahlen will Beteiligte an der Aussprache festhalten. Sie könnte aber auch damit leben, wenn es wegfällt.
Der Ausschuss einigt sich auf folgende Formulierung: Über die Sitzungen der Ausschüsse werden Protokolle geführt. Die Festlegung der Protokollführung erfolgt zu Beginn der Sitzung. Es wird ein Ergebnisprotokoll geführt, in dem Ergebnisse der Sitzung festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere Änderungen und die Bestätigung der Tagesordnung, Änderungen und Bestätigungen der vorliegenden Ausschussprotokolle, Änderungen der im Ausschuss zu beratenden Anträge sowie die Abstimmungsergebnisse zu den Beschlüssen des Ausschusses. Weiterhin sollen im Ergebnisprotokoll Aufträge an das Bezirksamt und Festlegungen des Ausschusses enthalten sein. Soweit vorliegend, werden Unterlagen zur Ausschussberatung (z. B. Präsentationen, Berichte) dem Protokoll als Anlage beigefügt. Nichtöffentliche Teile von Ausschusssitzungen sind gesondert zu protokollieren. Die Protokollentwürfe sind durch die Protokollführenden dem Büro der Bezirksverordnetenversammlung so zuzuleiten, dass sie möglichst im Folgeausschuss durch die Mitglieder des Ausschusses bestätigt werden können.
Offen ist, ob das Formular aufgeführt werden soll.
Redezeitbegrenzung, darunter 4.2 VIII/0874 AfD Schluss mit der Rednerbegrenzung – für eine offene Debattenkultur
Herr Groos findet den Vorschlag ausgewogen und begrüßt die Idee der Priorisierung. Herrn Lawrenz ist es wichtig, dass die Abstimmung der Redezeit zu Beginn der BVV erfolgt und nicht in der laufenden Debatte. Weiterhin thematisiert er Rederechte der Bezirksamtsmitglieder. Die Redebeiträge der Bezirksamtsmitglieder müssten eine zusätzliche Redezeit der Bezirksverordneten zur Folge haben. Dieser Einwand wird geteilt. Ein fünfter Punkt sollte dies regeln. Antrag auf Vertagung AfD-Antrag: 5:1:0
Sondermittel Herr Groos sieht das nicht so. Er möchte in § 19 Sondermittelanträge erwähnen, um die Überweisung in die Ausschüsse zu regeln. Die Öffentlichkeit könnte in § 32 geregelt werden. Herr Lawrenz hat einen Vorschlag unterbreitet. Er will die Nichtöffentlichkeit festlegen. Herr Wohlfeil möchte es den Ausschüssen überlassen, weil es umso große Beträge nicht geht und weil im Ausschuss keine abschließende Beschlussfassung erfolgt. Frau Wahlen findet das Verfahren im Ausschuss für ASGGV gut. Herr Bertram will es auch den Ausschüssen überlassen.
Nutzungsbedingungen für den Livestream Herr Henkel: Darüber hinaus werden ja auch viele Fotos gemacht. Außerdem müsste auch das Recht am eigenen Bild bei Bürgerinnen und Bürgern beachtet werden. Herr Wohlfeil: Würde lieber eine vollständige Videoaufzeichnung ins Netz stellen, um sinnentstellenden Zusammenschnitten zu begegnen.
Vertraulichkeit Herr Wohlfeil, Herr Lawrenz und Herr Henkel sind skeptisch, ob dies rechtlich zulässig ist und wie eine praktische Umsetzung erfolgen soll.
elektronische Abstimmungen Herr Wohlfeil zeigt sich gegenüber einer geheimen Wahl aufgeschlossen, soweit die Geheimhaltung gewährleistet ist. Herr Bertram: Die Anonymität muss gewährleistet sein bei geheimen Abstimmungen. Herr Henkel ist skeptisch bei geheimen Wahlen. Herr Lawrenz will, dass das Abstimmungsgerät beim Verlassen des Raums abgegeben wird, keine Abstimmungen durch Dritte möglich sind und Sanktionen wie ein Sitzungsausschluss bei einem Missbrauch erfolgen. Frau Wahlen: Der Anbieter soll es vorstellen, nicht von vornherein vom Gefühl leiten lassen. Ungeachtet dessen, sind sich alle einig, dass der bisherige Absatz 2 von § 43 entfallen soll.
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