Auszug - - Entwurf des Bebauungsplans XV-45 nebst Begründung - Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-45 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Altglienicke  

 
 
39. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 15.04.2004 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
V/0833 - Entwurf des Bebauungsplans XV-45 nebst Begründung
- Entwurf der Rechtsverordnung zum Bebauungsplan XV-45 im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Altglienicke
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:480/27/04
 Ursprungaktuell
Initiator:BABA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungSchlussbericht in MdV

Die Festsetzung muss erfolgen, weil der Brückenbau über den Außenring wegen zweier Grundstücke nicht erfolgen kann

Die Festsetzung muss erfolgen, weil der Brückenbau über den Außenring wegen zweier Grundstücke nicht erfolgen kann. Ein Enteignungsverfahren kann nur mit einem festgesetzten Bebauungsplan in Gang gesetzt werden. Herr Andreas erläutert den B- Plan. Alle Baumaßnahmen bis auf die Schule, die Kita (z. Z. kein Bedarf) und die Brücke sind abgeschlossen

Herr Welters fragt nach der Protokollnotiz zur Müngersdorfer Straße, nach dem Lärmschutz, nach der Grünpflege, nach Investitionsmittel für die Brücke und nach der Mitzeichnung durch den Bereich Grün.

Antwort:

 Die Grünzwickel in der Müngersdorfer Straße sollten bereits wie von der BVV gewünscht entwidmet werden.  Problem sind die dort liegenden Leitungen, die dann in einer Grünanlage liegen würden. Problem soll noch einmal mit BStR Schneider besprochen werden.

Lärmschutzwände sind bereits seit vielen Jahren gebaut, Problem: das nicht zum B- Plan gehörende Einfamilienhausgebiet, Bürger beschweren sich über mehr Lärm als vorher..

Die Grünanlagen sind lange fertig gestellt und befinden sich bereits im Fachvermögen.

Investitionsmittel waren bereits viele Jahre im Investitionsplan, sind jetzt wegen des Planungsstaues gestrichen worden. Sie sollen wieder eingestellt werden, wenn gebaut werden kann.

Mitzeichnung ist nicht bei jedem Planungsschritt üblich, Abstimmungen erfolgen ständig.

Abstimmung: einstimmig beschlossen

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen, Annahme der BA-Vorlage:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt

1.  den Entwurf des Bebauungsplans XV-45 vom 03.05.1995 (in zwei Blättern), Blatt 1 mit 1. Deckblatt vom 07.04.1997, 2. Deckblatt vom 19.12.1997, 3. Deckblatt vom 11.10.2000 mit Änderungen und Korrekturen vom 12.09.2002 und 03.12.2003, Blatt 2 mit 1. Deckblatt vom 27.04.1995, 2. Deckblatt vom 07.04.1997, 3. Deckblatt vom 19.12.1997 und 4. Deckblatt vom 11.10.2000 gemäß Anlage 2 zum BA-Beschluss 275/04 und die Begründung vom 03.01.2003 gemäß Anlage 3 nach § 6 Abs. 3 AGBauGB.

Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.

2.    den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XV-45 gemäß Anlage 4 zum BA-Beschluss 275/04 nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                einstimmig       .


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)