Auszug - Bericht des Bezirksamtes
Bereich SE FM (Zuarbeit BzBm Igel):
Zum Bürgerhaus Grünau Nachdem Herr Bischoff den Mietvertrag mit Schreiben vom 25.09.2017 firstgemäß zum 31.12.2017 gekündigt hat, begannen zwischen den Vertragspartnern und dem Nutzer (Ortsverein) die Verhandlungen hinsichtlich der Möglichkeit, einen neuen Mietvertrag mit veränderten Konditionen abzuschließen.
Vorab einige Hinweise zum Inhalt des Mietvertrags vom 18.11.2012, der Vermieterseits zum 31.12.2017 gekündigt wurde: • verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vorher zum Jahresende durch beide Vertragspartner gekündigt wird • Miethöhe beträgt €2.500,00 zzgl. € 700 Sonderzahlung pro Monat für Modernisierungen (Kosten trägt der Ortsverein) • alle Betriebskosten trägt der Mieter (für die gesamte Fläche, obwohl nicht die Gesamtfläche uneingeschränkt überlassen worden ist – von ca. 770 m² nutzt der Ortsverein ca. 597 m² zzgl. Garten) • Instandhaltungskosten (ohne Instandsetzung und Arbeiten an Dach- und Fach) bis €2.000 im Einzelfall trägt der Mieter
Chronologie der Verhandlungen:
1.) Treffen 06.12.17 mit Frau Dott, BzBm, Frau Flader und Eigentümer Bischoff • Inhaltlich wurde vereinbart, dass ein neuer MV abgeschlossen werden soll • Herr Bischoff will unentgeltlich an 2 Wochenenden im Monat die Mietsache nebst Inventar vom Ortsverein zu eigenen Zwecken nutzen • das Bezirksamt soll einen Hausmeister stellen • die Miethöhe und die Regelungen zu den Betriebskosten sollen unverändert bestehen bleiben
2.) Eingang einer vom Eigentümer Bischoff gefertigten Absichtserklärung vom 28.12.17 • Deutliche Mieterhöhung wegen Reduzierung der überlassenen Flächen ohne Nebengelasse,, Sommergarten, Garagen und Garten / € 3.200 pro Monat für ca. 432 m² statt vorher 597 m² ohne Garten • Bezirk soll Zustandsbericht vom Ingenieurbüro Bischoff anerkennen • Kaution € 6.000 • Instandhaltung trägt der Mieter in unbegrenzter Höhe
3.) Eingang Vertragsentwurf gefertigt von Herrn Bischoff am 14.02.18 Büro BzBm • Inhalt siehe Nr. 2
4.) Treffen 15.02.18 mit BzBm, FM Jur, KOM Tög und ET Bischoff • vor Eintreffen des Eigentümers wurden dem BzBm 3 mögliche Varianten zum weiteren Vorgehen vorgestellt und erläutert: • gesamte Liegenschaft (ohne Steg) wird durch BA angemietet (Refinanzierungsmöglichkeiten durch Untervermietung des Dachgeschosses, Kellerräume, Garagen an Dritte) • Anmietung in Teilen bei gleichzeitiger Verpflichtung, dem Eigentümer die Mietsache an zwei Wochenenden pro Monat zu überlassen (sehr problematisch wegen Abgrenzung BK, Nutzung Inventar Ortsverein, Versicherung Wertgegenstände, Datenschutz usw.) • Auflösung des Ortsvereins (OV) und Einstellung der Kulturarbeit am Standort Grünau • Unter Berücksichtigung aller Faktoren, wurde sich darauf verständigt, dass dem Eigentümer Variante 1 vorgeschlagen werden soll. • Herr Bischoff zeigte sich einverstanden mit Variante 1 • Es wurden neue Konditionen besprochen, die sich in einem neuen Vertragsentwurf (erstellt durch FM Jur) wiederfinden sollen: • Mietsache umfasst alles ohne Steg (Zugang zum Steg wird Eigentümer gewährt) für 4.500 € pro Monat • Betriebskosten (analog BV) trägt der Mieter direkt außer Versicherungsbeiträge, die durch Eigentümer mit BA abgerechnet werden • Instandhaltung wird gedeckelt auf max. 2 Nettokaltmieten p.a. => 9.000 € / Begrenzung im Einzelfall muss abschließend verhandelt werden • Offene Schönheitsreparaturen aus dem zum 31.12.17 gekündigten Vertrag sind mit Abschluss des neuen Vertrags selbstredend nicht verwirkt und werden durch BA getragen • Finanzierung der offenen Arbeiten gem. BzBm über bauliche Unterhaltung • Laufzeit Vertrag 01.01.18 – 31.12.19 / kein Optionsrecht wegen Haushaltsplan 2018/2019 möglich • Sonderkündigungsrecht wird eingeräumt (wegen eventueller Auflösung des OV / 3 Monate zum Quartalsende) • Untervermietung zur Refinanzierung der höheren Mietkosten wird genehmigt • Eigentümer besteht weiterhin auf Stellung eines Hausmeister, da im Notfall jemand anderes bereit stehen muss als er / Stadträtin Flader hat Hausmeister angeboten und muss diesen nach Auffassung von BzBm bereitstellen / Klarstellung, dass FM keinen Hausmeister stellen kann! • Im Innenverhältnis soll mit OV über Inhalte der Kulturarbeit gesprochen werden (ggf. auch verpflichtend), da nach Meinung von Herrn Bischoff diese nur in bekannten Bahnen verläuft. Neue Ideen der Nutzung werden vehement abgelehnt, obwohl ausreichend Nachfrage besteht z.B. wird der Kita in der Wassersportallee nicht gestattet, die Keramikwerkstatt zu nutzen (gegen Entgelt). Die Kinder müssen stattdessen den langen Weg nach Friedrichshagen auf sich nehmen • Jetziger Zustand der Mietsache soll gemeinsam (TOM, TOM Si, KOM Tög, FM Jur, OV und FM Jur) festgestellt werden (unter Berücksichtigung des Zustandsberichts durch das Ingenieurbüro Bischoff vom 20.11.17)
5.) Übersendung unseres Vertragsentwurfes durch FM Jur an Herrn Bischoff per Mail am 23.02.2018 mit o.g. Inhalten • Inhalt siehe Nr. 4 • zusätzlich wurde von uns eine Einzelfallregelung bis € 1.500 formuliert
6.) Absprache der neuen Inhalte mit Frau Dott, Vorsitzende des Ortsvereins, am 05.03.2018 mit FM Jur und KOM Tög • Mehrkosten OV von € 700,00 auf € 1.000 pro Monat • Mieteinnahmen durch Untervermietung an Dritte zur Refinanzierung der Mehrkosten zu Gunsten des Bezirksamts • Beteiligung an den Betriebskosten durch den OV soll von € 25.000 auf € 17.000 p.a. gesenkt werden (alles über € 17.001 trägt OV / tatsächliche Kosten 2017 = € 17.723,44) • Untervermietung des Dachgeschosses, Keller, Garagen usw. soll durch OV abgewickelt werden;
7.) Gemeinsame Begehung (FM JUR, TOM, TOM Si, KOM Tög und Bischoff) der Mietsache zur Feststellung des Zustandes am 09.03.2018 • Schönheitsreparaturen wurden nicht vertragsgemäß durchgeführt • Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten liegen ebenfalls länger zurück (Bezirk ist nur zur Instandhaltung bis € 2.000 im Einzelfall verpflichtet => strittig zwischen Eigentümer und Bezirk!) • Kosten Schönheitsreparaturen ca. € 100.000 • Kosten Instandhaltung und Instandsetzung inkl. Arbeiten an Dach und Fach ca. € 100.000 8.) rechtliche Würdigung, welche Arbeiten der Bezirk gemäß gekündigtem Vertrag ausführen muss und welche nicht durch FM JUR an BzBm am 28.03.2018 • Schönheitsreparaturen Bezirk: ca. € 100.000 • Instandhaltung E-Arbeiten Bezirk: ca. € 2.000 • Instandsetzung divers Eigentümer: Kosten ca. € 100.000
9.) Rückmeldung BzBm am 17.04.18 • Ergebnis unserer rechtlichen Würdigung soll Herrn Bischoff mitgeteilt werden
10.) Schreiben an Herrn Bischoff von KOM Tög vom 23.04.2018 • Bezirk übernimmt Schönheitsreparaturen • Bezirk übernimmt E-Arbeiten • Darüber hinaus keine Instandsetzung durch Bezirk, da nicht vertraglich vereinbart • wir ändern Einzelfallregelung und bestehen nicht auf € 1.500 pro Vorfall • Hierauf reagiert Herr Bischoff bis zum 26.09.2018 nicht!!!
11.) Schreiben von Herrn Bischoff an BzBm vom 26.09.2018, dass die Vertragsverhandlungen gescheitert sind!?
12.) Schreiben des BzBm an Herrn Bischoff, für die Ausführung der Schönheits-reparaturen ab Januar 2019 die Übergabe des Objektes auf Ende März 2019 zu verlegen
13.) Intensive Suche nach Ersatzobjekten
Abschließender Hinweis: Seit 01.01.2018 zahlt der Bezirk weiterhin ein Nutzungsentgelt an Herrn Bischoff über die vereinbarte Miete von € 3.200 pro Monat. Auch der Ortsverein kommt nach wie vor seiner Zahlungsverpflichtung i.H.v. € 700,00 pro Monat nach.
Sporthalle Glienicker Str. 24-30
Die Doppelsporthalle Glienicker Str. wurde zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Nach umfangreichen Sanierungsarbeiten kann ab Montag, den 05.11.2018 der Schulsport der Grundschule an der Köllnischen Vorstadt und der Schule an der Dahme wieder in den Sporthallen durchgeführt werden.
Ab Jan. 2019 soll die Sporthalle durch Vereine genutzt werden.
Die Gesamtkosten der Sanierungsarbeiten betragen: 1.083 T€.
Nachfragen:
Fr. Dr. Walker – zu Bürgerhaus Grünau Ist es rechtens, dass der Bezirk die Schönheitsreparaturen übernehmen muss? Herr Igel – ja, nur der Umfang ist strittig
Hr. Groos – plant der Eigentümer Bischoff, ein eigenes öffentliches Angebot zu machen? Hr. Igel – geht aus den aktuellen Gesprächen und Unterlagen nicht hervor
Herr Schubert – wann ist mit der Regattatribüne zu rechnen? Herr Igel – nicht vor 2021
Bericht des BA Bereich PFin (Zuarbeit Frau Siegel):
Stellenbesetzungsstand der zusätzlichen VZÄ: Soll Ist per 1.7.18 AG Wachsende Stadt 2016 und Flüchtlingspaket 1 43,19 31,29 AG Ressourcensteuerung 105,28 74,13 Insgesamt sind 70% der zusätzlichen Stellen besetzt. Das erwartete Finanzvolumen für diese Stellenbesetzungen liegt bei 6,2 Mio. € jährlich, bei 100%-Besetzung wären es ca. 8,8 Mio. € Aufgrund des der Zuweisung zugrunde liegenden geringen Durchschnittssatzes liegt der Zuweisungsbetrag für zusätzliche VZÄ für den Bezirk bei 7,7 Mio. €. Mit dem BA-Beschluss zur Fortschreibung für das Jahr 2019 hat das Bezirksamt daher beschlossen, das „frei verfügbare“ Kontingent in Höhe von 965 T€, welches uns aus nicht verbrauchten Personalmitteln aus dem Nachtragshaushalt 2017 zur Verfügung steht, nicht für die rein rechnerisch möglichen 21 weiteren VZÄ zu verwenden, sondern die Ausfinanzierung der o.g. Kontingente. Darüber wurden Mittel für 6,6 zusätzliche VZÄ wie folgt verteilt: 0,6 SE PFin Bewerbungsbüro
Weitere Sachverhalte der Fortschreibung
Die Vorgabe für die übrigen Transferausgaben (Z-Teil) bleibt bei 129.298,0 T€. Erhöhung des Produktsummenbudgets:
OrdVetLeb +14,2 T€ BüD +46,9 T€ WeiKu +14,1 T€
Nachfragen: keine
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