Auszug - Inklusion - Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung  

 
 
24. (öffentliche) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 10.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

Präsentation von Fällen der Eingliederungshilfe durch Frau Zwick, die PP-Präsentation wird als Anlage zum Protokoll versendet.

Nachfragen zur Präsentation:

Frau Köpp fragt, ob der Fallzahlenanstieg aufgrund der wachsenden Stadt zustande kommt. Frau Zwick verneint dies, aus ihrer Sicht nehmen Behinderungen zu, z. B. durch Spätgebärende oder auch durch den medizinischen Fortschritt, durch welchen Frühchen mit 500 Grammrpergewicht am Leben gehalten werden können, diese aber oft dauerhafte Beeinträchtigungen haben.

Frau Köpp fragt, was ein "persönliches Budget" bedeutet. Frau Zwick erläutert, dass es sich hierbei um eine Form von Leistung handelt, bei der die Hilfeempfänger selbst Leitungen einkaufen können, die aber meist für Erwachsende gewährt wird.

Frau Köpp fragt, wer für Schultransporte zuständig ist. Frau Zwick gibt an, dass diese über das Schulamt gewährt werden.

Herr Schenke fragt, ob es Klagen aufgrund des Rechtsanspruchs auf Integrationserzieher gibt. Frau Hölling teilt mit, dass es keine Klagen gäbe, es nur einmal eine Beschwerde aufgrund der Problematik gab.

Herr Schenke fragt, warum Träger der Eingliederungshilfe weniger Geld als bei HzE-Leistungen erhalten. Frau Zwick teilt mit, dass Träger der Jugendhilfe Vereinbarungen mit der zuständigen Senatsverwaltung treffen, für Träger im SGB XII wird dies nur bei Leistungen für Erwachsene gemacht; in Einzelfällen gibt es Einzelvereinbarungen.
Frau Hölling teilt mit, dass die Unterschiede durch die unterschiedlichen Systeme von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe begründet sind. Es gibt zwei verschiedene Rahmenverträge. Herr Klemm äert, dass es zwei Systeme mit zwei verschiedenen Senatsverwaltungen sind, aus seiner Sicht der Berliner Weg mit der Angliederung der Eingliederungshilfe an das Jugendamt aber im Grundsatz richtig sei.

Frau Kant möchte wissen wie sich erklärt, dass die Fallverteilung der Eingliederungshilfe über die Regionen des Bezirks Parallelen zur Fallverteilung in den HzE aufzeigt. Frau Barth sagt dazu, dass dies auch mit der jeweiligen Fläche der Regionen und den Einwohnerzahlen zu tun habe. Eventuell sei dies aber auch auf sozial bedingte geistige Behinderungen aufgrund mangelnder Betreuung und Versorgung zurückzuführen.

Frau Kant fragt, ob der § 53.2 nur bis zur Einschulung zählt. Frau Zwick gibt an, dass der
§ 53.2 auch über den Schuleintritt hinaus gelten kann, z. B. r die Schuleingangsphase. Der
§ 53.2 sei aber immer befristet. Sozialhilfe sei immer nachrangig zu anderen Leistungen. Es gibt in der Senatsverwaltung auch eine AG für Kinder mit enormen Förderbedarf.

Frau Kant fragt, wo es Möglichkeiten der Unterstützung z. B. für die Begleitung von Klassenfahrten gibt. Frau Zwick teilt mit, dass dies eventuell über den § 35a SGB VIII möglich sei und dies gegebenenfalls aus beiden Systemen finanziert werden könnte. Frau lling teilt dazu mit, dass hierzu aber ein Antrag der sorgeberechtigten Person notwendig sei. Herr Schach ergänzt, dass die Schule auch Mehrstunden für Klassenfahrtbegleitungen beantragen kann. Frau Barth gibt an, dass dies in der Praxis schwierig sei und es prinzipiell zu wenig Schulhelferstunden gäbe. Frau Zwick bestätigt dies und stellt fest, dass es häufig an Personal und Finanzen fehle.

Herr Henkel möchte wissen, ob die zwei neuen Stellen für die Eingliederungshilfe bereits besetzt oder ausgeschrieben sind. Frau Hölling teilt mit, dass ein Auswahlverfahren stattgefunden hat und der Wechsel einer RSD-Kollegin zum 01.12.2018 erfolgen soll. Die zweite Stelle soll noch ausgeschrieben werden.

Herr Henkel möchte wissen, ob die Fälle geistiger Behinderungen in der Region 2 pränatale Gründe haben könnten. Frau Zwick gibt an, dass es wenig Fälle des fetalen Alkoholsyndroms gäbe, es bei den Fällen eher um seelische Behinderungen gehe.

Präsentation zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) durch Frau Hölling. Die PP-Präsentation wird als Anlage mit dem Protokoll versendet.

 

Nachfragen zur Präsentation:

Frau Kant möchte wissen, warum es mit Schulhelfern innerhalb des BTHG nicht klappe und die Institution Schule in diesem Bereich alles für sich machen. Frau Hölling stellt fest, dass diese Frage nicht durch die Verwaltung des Jugendamts beantwortet werden könne, da dies ein Thema sei, welches nicht durch das Jugendamt zu beeinflussen ist. Das BTHG gibt hierauf keine Antwort und das Thema gehöre eher in den Schulausschuss.

Frau Mosis stellt fest, dass Reisemaßnahmen im kommenden JugFöG nicht sehr vertreten sind. Herr Klemm stellt dazu fest, dass Reisemaßnahmen im jetzigen Entwurf des JugFöG auftauchen und dies gegebenenfalls eine Aufstockung für den Bezirk zur Folge hätte. Herr Klemm verweist auf die Zuständigkeiten für die jeweilige Gesetzgebung, sieht aber in Bezug auf Reisemaßnahmen im JugFöG kein Problem.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018Fälle der Eingliederungshilfe (722 KB)    
Anlage 2 2 Hilfeprozesse-Einzeldaten Jan-Sep 2019 vom 8.10.2018 (41 KB)    
Anlage 3 3 Präsentation BTHG JHA (127 KB)    

 
 

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