Auszug - Baumschutzverordnung  

 
 
26. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 11.14
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: überwiesen
Datum: Do, 25.03.2004 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:05 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/0813 Baumschutzverordnung
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90GrüneUmGr
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

Herr Dr

Herr Dr. Studemund <032>: Beschluss ist im Ausschuss sehr knapp gefasst worden. Der Ausschuss wird die Baumschutzverordnung im Mai nochmals ausführlich diskutieren.

Aussprache:

Frau Gelbke: Der Ausgangspunkt für den Antrag war die Große Anfrage vom Januar. Das Patt im Ausschuss aber lohnt, nochmals darüber nachzudenken und zu sprechen. Die Frage ist, was das BA bereits dazu getan hat und was es dazu sagt. Die neue Novelle bringt selbst aus BA-Sicht in naturschutzfachlicher und ökologischer Hinsicht eine klare Verschlechterung des Baumschutzes. Der Verlust zahlreicher wertvoller Bäume ist zu befürchten und die Lebensqualität des Bezirkes wird sich verschlechtern. Verwaltungstechnisch werden keinerlei Verbesserungen im Sinne der Zielsetzungen der Baumschutz-VO gesehen. Daher ergibt sich die Frage, ob eine solche Baumschutz-Novelle jetzt richtig und notwendig ist. Als grüner Bezirk habe man sich eine progressive Agenda gegeben. Die drei Punkte des Antrages sollten daher genauer betrachtet werden (u.a. Stammumfang). Aus Ansicht BüGr bestehe kein Anlass, Deregulierungen vorzunehmen. Bitte um Zustimmung zum Antrag und Ablehnung der BE. Herr Querengässer:  Glaubt nicht, dass alle Treptow-Köpnicker nun mit dem Bandmaß losgehen und die Sägen schärfen. Er hat andere Probleme mit der Baumschutz-VO und Unverständnis hinsichtlich der Aktion zur gegenwärtigen Zeit. Gibt es seitens der Regierung keine wichtigeren Aufgaben als die Novellierung der Baumschutz-VO? Die gegenwärtige VO bietet einen ausreichenden Schutz für die Gegenwart und die Zukunft. Er kann keiner Veränderung zum Nachteil des Naturschutzes zustimmen und wird den Antrag der Fraktion BüGr unterstützen. Herr Scholz: Zum Problem Bäume-Häuser in Siedlungsgebieten. Wenn Baumfällungen im Sinne der neuen Baumschutz-VO und darüber hinaus erfolgen, ist dem nur zu begegnen durch Kontrollen. Dafür aber ist kein Personal vorhanden. Die Zeit ist noch nicht reif, um durch eine Novellierung der Baumschutz-VO gegen zu steuern. Keine Zustimmung zu der im Ausschuss sehr knapp gefassten Entscheidung. Es sollte eine fraktionsübergreifende Meinung geben. Frau Radebold: Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss gegen den Antrag gestimmt, weil man nicht befürchtet, dass der schöne grüne Bezirk nun plötzlich kahl geschlagen wird. Die Bewohner des Bezirkes werden verantwortungsbewusst mit den Bäumen umgehen. Der Grund, den Antrag abzulehnen waren Fragen der Investition, der Verschattung von Wohngebäuden. Über die Novellierung ist hin und her diskutiert worden, im RdB hat man sich über bestimmte Punkte geeinigt. Man sollte die Novellierung akzeptieren. Die Fusion mit Brandenburg wird sicher nicht an 20 cm Baumumfang scheitern. BzStR Schneider: Man hat sich in den Bezirken bereits für die 60 cm entschieden. Diese sind auch im Forderungskatalog enthalten. Ein Dissens besteht nach wie vor in der Unterschutzstellung der Kiefer. Die Laubbäume sind bereits unter Schutz gestellt. Der Mangel, der im Ausschuss hinsichtlich des Regelungsbedarfs für KGA bestand, sollte nachgearbeitet werden. Sorge machen ihm nicht die einzelnen Bürger, sondern die Großkriminellen (z.B. 67 Fällungen an einem Tag in Rahnsdorf). Diese sind nun mit der Novelle ausreichend mit Strafe belegt. Bewusstsein kann man nicht über Regelwerke erzeugen. Es gibt aber auf der anderen Seite ein Übermaß an Regularien, so dass man schier an der Verwaltung verzweifelt. Wenn man über eigene Baumfällungen entscheiden muss, ist man sicher eher in der Lage, vernünftig damit umzugehen und wird im Detail auch mal einen neuen Baum setzen (aber nicht gleich mit der Auflage, dafür 100 oder 1000 Euro Ersatz zu leisten). Da ist die Demokratie reif, auch mal ein paar Änderungen vorzunehmen. Die Brandenburger haben ihre Baumschutz-VO ebenfalls novelliert und für Privatflächen große Erleichterungen vorgenommen. In Berlin haben die Innenstadtbezirke große Probleme mit Wohnungsbeständen oder mit Gewerbeflächen. Die Baumschutz-VO enthält auch den finanziellen Ersatz für Bäume (sie müssen nicht unbedingt auf der eigenen Fläche gepflanzt werden). Natürlich hat die Regierung auch andere Sorgen, aber deshalb die Baumsschutz-VO zurückzuweisen, hilft nicht weiter.

Abstimmung über BE: Mit 19 Dafür- und 25 Gegenstimmen abgelehnt (Zurücküberweisung in den Ausschuss).

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Ablehnung der Beschlussempfehlung und Rücküberweisung in den A.f.UmGr.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   19.                   dagegen:         25.


 
 

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