Auszug - Baumschutzverordnung
Herr Dr. Studemund <032>: Beschluss ist im Ausschuss
sehr knapp gefasst worden. Der Ausschuss wird die Baumschutzverordnung im Mai
nochmals ausführlich diskutieren. Aussprache: Frau Gelbke: Der Ausgangspunkt für den Antrag war die Große Anfrage
vom Januar. Das Patt im Ausschuss aber lohnt, nochmals darüber nachzudenken und
zu sprechen. Die Frage ist, was das BA bereits dazu getan hat und was es dazu
sagt. Die neue Novelle bringt selbst aus BA-Sicht in naturschutzfachlicher und
ökologischer Hinsicht eine klare Verschlechterung des Baumschutzes. Der Verlust
zahlreicher wertvoller Bäume ist zu befürchten und die Lebensqualität des
Bezirkes wird sich verschlechtern. Verwaltungstechnisch werden keinerlei
Verbesserungen im Sinne der Zielsetzungen der Baumschutz-VO gesehen. Daher
ergibt sich die Frage, ob eine solche Baumschutz-Novelle jetzt richtig und
notwendig ist. Als grüner Bezirk habe man sich eine progressive Agenda gegeben.
Die drei Punkte des Antrages sollten daher genauer betrachtet werden (u.a.
Stammumfang). Aus Ansicht BüGr bestehe kein Anlass, Deregulierungen
vorzunehmen. Bitte um Zustimmung zum Antrag und Ablehnung der BE. Herr
Querengässer: Glaubt nicht, dass
alle Treptow-Köpnicker nun mit dem Bandmaß losgehen und die Sägen schärfen. Er
hat andere Probleme mit der Baumschutz-VO und Unverständnis hinsichtlich der
Aktion zur gegenwärtigen Zeit. Gibt es seitens der Regierung keine wichtigeren
Aufgaben als die Novellierung der Baumschutz-VO? Die gegenwärtige VO bietet
einen ausreichenden Schutz für die Gegenwart und die Zukunft. Er kann keiner
Veränderung zum Nachteil des Naturschutzes zustimmen und wird den Antrag der
Fraktion BüGr unterstützen. Herr Scholz: Zum Problem Bäume-Häuser in
Siedlungsgebieten. Wenn Baumfällungen im Sinne der neuen Baumschutz-VO und
darüber hinaus erfolgen, ist dem nur zu begegnen durch Kontrollen. Dafür aber
ist kein Personal vorhanden. Die Zeit ist noch nicht reif, um durch eine
Novellierung der Baumschutz-VO gegen zu steuern. Keine Zustimmung zu der im Ausschuss
sehr knapp gefassten Entscheidung. Es sollte eine fraktionsübergreifende
Meinung geben. Frau Radebold: Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss gegen
den Antrag gestimmt, weil man nicht befürchtet, dass der schöne grüne Bezirk
nun plötzlich kahl geschlagen wird. Die Bewohner des Bezirkes werden
verantwortungsbewusst mit den Bäumen umgehen. Der Grund, den Antrag abzulehnen
waren Fragen der Investition, der Verschattung von Wohngebäuden. Über die
Novellierung ist hin und her diskutiert worden, im RdB hat man sich über
bestimmte Punkte geeinigt. Man sollte die Novellierung akzeptieren. Die Fusion
mit Brandenburg wird sicher nicht an 20 cm Baumumfang scheitern. BzStR
Schneider: Man hat sich in den Bezirken bereits für die 60 cm entschieden.
Diese sind auch im Forderungskatalog enthalten. Ein Dissens besteht nach wie
vor in der Unterschutzstellung der Kiefer. Die Laubbäume sind bereits unter
Schutz gestellt. Der Mangel, der im Ausschuss hinsichtlich des Regelungsbedarfs
für KGA bestand, sollte nachgearbeitet werden. Sorge machen ihm nicht die
einzelnen Bürger, sondern die Großkriminellen (z.B. 67 Fällungen an einem Tag
in Rahnsdorf). Diese sind nun mit der Novelle ausreichend mit Strafe belegt.
Bewusstsein kann man nicht über Regelwerke erzeugen. Es gibt aber auf der
anderen Seite ein Übermaß an Regularien, so dass man schier an der Verwaltung
verzweifelt. Wenn man über eigene Baumfällungen entscheiden muss, ist man
sicher eher in der Lage, vernünftig damit umzugehen und wird im Detail auch mal
einen neuen Baum setzen (aber nicht gleich mit der Auflage, dafür 100 oder 1000
Euro Ersatz zu leisten). Da ist die Demokratie reif, auch mal ein paar
Änderungen vorzunehmen. Die Brandenburger haben ihre Baumschutz-VO ebenfalls
novelliert und für Privatflächen große Erleichterungen vorgenommen. In Berlin
haben die Innenstadtbezirke große Probleme mit Wohnungsbeständen oder mit
Gewerbeflächen. Die Baumschutz-VO enthält auch den finanziellen Ersatz für
Bäume (sie müssen nicht unbedingt auf der eigenen Fläche gepflanzt werden).
Natürlich hat die Regierung auch andere Sorgen, aber deshalb die Baumsschutz-VO
zurückzuweisen, hilft nicht weiter. Abstimmung über BE: Mit 19 Dafür- und 25 Gegenstimmen abgelehnt
(Zurücküberweisung in den Ausschuss). Es wird folgender Beschluss gefasst: Ablehnung der Beschlussempfehlung und Rücküberweisung in
den A.f.UmGr. Abstimmungsergebnis: dafür: 19. dagegen: 25. |
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