Auszug - Informationsveranstaltung zur Bebauung am Bohnsdorfer Weg in Altglienicke  

 
 
16. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VIII/0430 Informationsveranstaltung zur Bebauung am Bohnsdorfer Weg in Altglienicke
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDInt
Verfasser:Denis Henkel 
Drucksache-Art:Antrag (dringl.)Beschlussempfehlung
Ortsbezüge:Bezirksregion 09 Altglienicke

Herr sler (Rößler lt Protlkollkontrolle in der 17. Sitzung) sieht die Wichtigkeit des Antrags.

 

Herr ring (Doering lt Protlkollkontrolle in der 17. Sitzung) verweist auf die Pressemitteilung des Bezirksamtes zur Ankündigung einer Einwohnerinformationsveranstaltung am 19.06.2018. Dort können die Fragen gestellt werden. Spezielle Fragen könnten auch vorab an den Integrationsbeauftragten gesandt werden, der diese dann an die Veranstalter weiterleiten kann.

 

Frau Schmitz sieht keine Zuständigkeit des Ausschusses und bedauert, dass der Antrag in diesem Ausschuss gelandet sei und auch Gäste dazu gekommen sind. Es wird eine Veranstaltung geben, die aber nicht vom Stadtentwicklungsamt organisiert wird, sondern von der Senatsebene oder vom Integrationsbeauftragten. Eine Beteiligung des Stadtentwicklungsamtes macht auch keinen Sinn.

 

Frau Aouchari (Gast) spricht sich als Anwohnerin gegen die Ansiedlung einer Flüchtlingsunterkunft aus und kündigt Widerstand an. Sie fragt nach der geplanten Geschossigkeit und wie sich die modularen Bauten einfügen.

Herr Hölmer antwortet, dass die Senatsverwaltung die Genehmigung macht.

 

Herr Henze (Gast) wünscht einen konkreten Ansprechpartner und hat konkrete Fragen, die er beantwortet haben möchte. Er fragt zur Kontaminierung der Fläche und wo der Nutzungsänderungsantrag eingesehen werden kann? Gibt es Erfahrungen, ob eine sogenannte Wertminderung bei Gebieten wo Flüchtlingsunterkünfte angesiedelt wurden, eingetreten sind?

 

Herr ring, (Doering lt Protlkollkontrolle in der 17. Sitzung) ruft die Anwesenden dazu auf zu der Informationsveranstaltung zu gehen und dort die Fragen zu klären.

 

Frau Tillack verweist darauf, dass die Bebauung mehrgeschossig sein wird. Bei einer Altlastenverseuchung müssen diese zuerst beseitigt werden, bevor Wohnungsbau möglich ist. Wenn es ein Bebauungsplanverfahren geben sollte, dann ist dies genau zu prüfen, unter anderem über Gutachten.

 

Der Ausschuss beschließt mit 10:2:1 die Nichtzuständigkeit zu diesem Antrag.


Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 25.04.2018 beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Integration, Gleichstellung und gesellschaftlche Vielfalt mehrheitlich (10:2:1) die Nichtzuständigkeit.

 

Der Ausschuss stellt fest, dass er nicht zuständig ist:

 

a)   Für Stand + Bau der geplanten MUF ist StaB nicht zuständig.

b)   Weitere Bauplanungen liegen aktuell icht vor.


Abstimmungsergebnis: dafür: 10; dagegen: 2; Enthaltung: 1. (Nichtzuständigkeit)


 
 

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