Auszug - Trainingsplatz Tennisverein TC Orange-Weiß Friedrichshagen
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Vorstellung für die antragstellende Fraktion durch Herrn Hanke, unter Bezug auf den erfolgten Rundgang über das Gelände und die Erläuterungen des Vereins. Insbesondere moniert Herr Hanke die nicht erfolgte Anhörung des Vereins vor Versagung der Maßnahme des Umbaus eines Beachvolleyball- zum Tennistrainingsplatz für Nachwuchstraining beziehungsweise den Verzicht auf einen Vor-Ort-Termin zur Besichtigung der für die Baumaßnahme in Frage stehenden Fläche. Herr Hanke meint, dass in einem dialogischen Prozess zwischen Bezirksamt und Tennisclub transparent und ohne Missverständnisse (wie etwa die erfolgte Charakterisierung des Tennisvereins als "Fremdkörper" in der Landschaft in der Ablehnung des Bauvorhabens) geklärt werden könnte, was auf der vereinseigenen, als Sportfläche gewidmeten Fläche zur Errichtung eines Traingsplatzes machbar wäre. Der Verein sei, wie beim Rundgang erläutert, bereit, die usprünglich beantragten Pläne abzuspecken und einen kleineren Trainingsplatz mit wasserdurchlässigem Hartplatzbelag zu errichten, was deutlich geringere Eingriffe in die Natur erfordern würde, u. a. Fällung einer Robinie statt von acht Bäumen. Zudem sei die Zuwegung ein vergleichsweise kleines Problem, wie alle Ausschussmitglieder beim Rundgang gesehen hätten. Die Bezirksstadträtin Frau Flader erklärt sich bereit, sich gern nochmal mit ihrem Amtskollegen zusammen zu setzen, um die Angelegenheit zwischen Sport- und Bauamt konstruktiv zu klären. Herr Sambill und Herr Ram zeigen sich skeptisch, ob eine Baumaßnahme im Außenbereich nach BauGB genehmigungsfähig wäre. Gleichwohl unterstützen sie die Antragsintention aus sportpolitischer Sicht vollkommen. Herr Ram erwägt spontan, ob ein Rasenplatz möglich wäre, da dieser gegebenenfalls nicht als Baumaßnahme zu deklarieren wäre. Prof. Ahrends vom TC OW Friedrichshagen weist darauf hin, dass §35 BauGB, der vom Bezirksamt als Versagungsgrund angeführt wurde, durchaus Ausnahmen zulasse, es gäbe also Spielraum der Verwaltung. Darüber einen Dialog zu führen, läge dem Verein am Herzen. Die Trainingshalle auf dem Gelände wurde seinerzeit auch mit enstprechender Ausnahmegenehmigung gebaut. Herr Zachrau ergänzt, dass aufgrund des hohen Pflegeaufwands ein Rasenplatz für den Jugend-Trainingsbetrieb im Grunde keine Alternative darstelle. Herr Hoffmann und Herr Schleinitz erklären, dass sie den Antrag so verstehen, dass der Dialog im Vordergrund stehe. Dieser sollte unbedingt geführt werden. Herr Hanke bestätigt das.
Abstimmung: (11 / 0 / 0 ). Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Ausschuss für Sport hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 19.04.2018 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für UmNatGr einstimmig (11:0:0) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung. Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 0; Enthaltung: 0. |
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