Auszug - Reagieren auf schuldistanziertes Verhalten von Schülern  

 
 
38.(öfftl.) Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 17.03.2004 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:08 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick - Rathaussaal
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin

Frau Mendl (BzStR ) erläutert eine den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage gereichte Statistik über Fälle von Schuldistanz nach den jeweiligen Schulen im Bezirk geschlüsselt

Frau Mendl (BzStR ) erläutert eine den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage gereichte Statistik über Fälle von Schuldistanz nach den jeweiligen Schulen im Bezirk geschlüsselt. Im Bezirksteil Treptow gibt es im Gegensatz zum Bezirksteil Köpenick eine statistische Erfassung erst seit 2000/01. Sinnvoll seien Projekte in Zusammenarbeit der Fachabteilungen Jugend und Schule.

Frau Paris als Vertreterin der Schulaufsicht (Senatsschulverwaltung, Außenstelle Treptow-Köpenick) stellt es als problematisch dar, die Mittel dafür organisiert zu bekommen.

Der Begriff Schulpflichtverletzung werde auch durch die Schulen jeweils unterschiedlich selber bestimmt. Im wesentlichen sei er definiert durch regelmäßiges Fehlen, was aber nicht in einem Stück stattfinden muss.

Herr Welters (PDS) hinterfragt die qualitative Betrachtung und inwieweit es Veränderungen in der Statistik letztlich durch jeweilige Schulabgänge gebe.

Frau Mendl ergänzt zur Statistik, dass für das laufende Schuljahr es keine abschließende Zahl ist und zum anderen die in Folge geburtenschwächerer Jahrgänge geringere Gesamtschülerzahl zu beachten sei.

Herr Nock (SPD) stellt den Bezug der heutigen Sitzung zu einem BVV-Beschluss her. Es sei bisher nur ein Zwischenbericht des Bezirksamtes vorhanden. Der für Juni 2003 angekündigte Abschlussbericht liege nach wie vor nicht vor.

Es sei wichtig Problemfälle frühzeitig zu erkennen. Die heutige Sitzung soll zur Vernetzung der beiden betroffenen Fachbereiche dienen.

Herr Feldt (CDU) bemerkt, dass es zwischen beiden Gremien zur Thematik bisher leider einen unterschiedlichen Kenntnisstand gibt.

Frau Stantien (BD JHA) fragt an, welche Maßnahmen vom Bereich Schule ergriffen werden, bevor das Jugendamt tätig werde.

Frau Mendl gibt zur Kenntnis, dass es gemäß BVV-Beschluss eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Thematik gebe, die aber leider nicht effektiv werden konnte, weil zu den Treffen der damalige Vertreter der Schulaufsicht seine Anwesenheit nie ermöglichen konnte. Das bezirkliche Schulamt habe nur die Kompetenz, Zahlen zu erfassen.

Frau Schieferdecker (BA) informiert, dass das bezirkliche Schulamt eine Versäumnisanzeige bekäme und dann die Eltern anschreibe, um Ursachen des Fehlens zu hinterfragen.

Nach der ersten Kontaktaufnahme werde entschieden, ob es sinnvoll sei, mit der polizeilichen Zuführung zur Umsetzung der Schulpflicht zu arbeiten. Es werden darüber hinaus auch Gespräche mit dem Schulleiter angeboten.

Frau Paris betont nach ihren Erfahrungen die Hilflosigkeit mancher Eltern, ihre Schulkinder zum regelmäßigen Schulbesuch zu motivieren, wenn ernsthafte Probleme erkennbar werden. Träger aus dem Bereich der Jugend seien wichtig mit ins Boot zu bekommen. Ordnungsmaßnahmen, den Schüler an eine andere Schule umzusetzen, seien selten hilfreich. Vielmehr müsse das individuelle Problem an der Wurzel angepackt werden.

Herr Stahr (BzStR) beklagt, dass die mangelnde Zusammenarbeit zwischen Jugend und Schule in der Struktur selber liege, hier in der Trennung der Aufgaben in Bezirks- und Landesschulverwaltung, wodurch die Zuständigkeiten z.T. schwer fassbar sind.

Eine Beobachtung finde statt, wenn 11 – 20 Fehltage angehäuft werden. Ab 40 Tage gelte es als gravierendes Problem. Das Jugendamt brauche ein Signal von der Schule und versuche danach mit der Schulleitung kooperativ in den Austausch zu treten. Dann folgen Gespräche mit dem Elternhaus. Das Jugendamt sei immer der zweite Ansprechpartner.

Es sei die Frage, wie man Lehrer stärker sensibilisieren kann. Inhaltlich und organisatorisch stehe dazu einiges im Schulgesetz zu den Aufgaben der Schulaufsicht.

Marita Gruß vom Projekt Horizont, einem freien Träger im Bereich der Reintegration von Schulverweigerern, berichtet aus ihrer Arbeit. Das Projekt setze ein bei Schulverweigerung über drei Monaten hinaus. Es betreue derzeit 12 Personen aus den Klassen 7 bis 9. Die Perspektive sei Reintegration oder adäquate berufliche Vorbereitung bzw. Nachholung eines externen Schulabschlusses. Man versuche zunächst die Hintergründe der Schulverweigerung zu verstehen, warum eine Abwendung von der Schule eintrat. Aktive Schulverweigerung sei das Fehlen, passive beginnt mit Konzentrationsschwäche oder dem Problem einem Förderbedarf geeignet gerecht zu werden. Kategorien seien “Schulschwänzen”, Schulphobie oder Schulangst allgemein.

Herr Schmandt vom gleichen Träger ergänzt, dass das Projekt 3,7 Stellen Sozialarbeiter umfasst. Es wird Unterricht in Kleingruppen á 4 Schüler in 6 Fächern durchgeführt.

Es gehe darum Motivation wiederherzustellen und grobe Wissenslücken zu schließen - dieses obwohl es sehr heterogene Gruppen von Alter, Schulform und Auftreten des einzelnen seien. Es gebe dafür eigene Rahmenpläne. 25% kehren am Ende der Betreuung wieder an ihre Schule, oft verbunden mit einem Schulwechsel zurück. Bis zu 50% nehmen berufsvorbereitende Maßnahmen in Angriff. 25% versuchen einen externen Schulabschluss. Es gebe eine sehr gute Kooperation mit der Amelia-Earhart-Hauptschule, wo auch Räume genutzt werden können und man auch eine Schulstation unterhalte.

2/3 der Schüler gewinnen eine Perspektive im weiteren Leben. 1/3 scheitert letztlich erfolglos.

Herr Schmidt (CDU) fragt nach der beruflichen Qualifikation der Sozialarbeiter. Diese sei unterschiedlich mit einem Sozialpädagogen, der auch eine Lehrerausbildung hat, einem Sozialarbeiter und einem Heilpraktiker.

Herr Knietzsch (BD JHA) fragt, wie sich der Schulpsychologische Dienst einschalte, welche eigenen Schulprojekte dazu vorhanden seien, wo die Abgrenzung bei Schulverweigerern gezogen werde und wie eine Kooperation Jugend zur Bildung frühzeitig eingeleitet werden kann.

Frau Mendl gibt zur Kenntnis, dass eine Vernetzung versucht werde, es aber zuletzt immer an Terminschwierigkeiten scheiterte. Zwischen den bezirklichen Fachabteilungen Jugend und Bildung gebe es ständige Gespräche.

Frau Schieferdecker ergänzt, dass es eine Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst hier gebe. Dieser wirkt empfehlend.

Frau Paris teilt mit, dass der Schulpsychologische Dienst die Einverständnis der Eltern voraussetzt. Teilweise hätten die Schulen eigene Schulstationen geschaffen, die hier offen sind.

Frau Mendl antwortet Herrn Knietzsch weiter, dass die Abgrenzung der Schulverweigerung Sache des Ermessens des jeweiligen Klassenleiters sei. Die Reaktion falle unterschiedlich aus.

Herr Retzlaff drückt aus, dass diese AG wieder reaktiviert werden müsse. Es könne nicht an Terminschwierigkeiten scheitern hier kooperierend tätig zu werden. Der damals fehlende Schulrat seitens der Schulaufsicht sei mittlerweile auch nicht mehr dort tätig, so dass man es erneut versuchen müsse alle zusammenzuführen.

Frau Stappenbeck (BA) fragt, ob es lohnenswert sei, für ein weiteres zweites Projekt dieser Art einzutreten.

Herr Tesch (PDS) betont, dass hier Elternversagen versus Lehrerversagen stehe und zu wenig Kommunikation bestehe. Frage sei, ob die Schulaufsicht hier einschätze, künftig an einem solchen Dreierkonstrukt AG teilzunehmen, und ob es gelänge, ein weiteres Projekt wirklich einzurichten.

Herr Retzlaff stellt als Ergebnis heraus, die Zusammenarbeit in einer AG sei wieder zu forcieren und es sei zu prüfen, ob ein weiteres Projekt sinnvoll und finanzierbar sei.

Abschließend stellt Herr Köckenberger noch ein Projekt des Kindercircusses Cabuwazi zur Reintegration von Schulverweigern vor. Hierzu wird den Ausschussmitgliedern eine Tischvorlage gereicht, die alles im Detail wiedergibt.

                       

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


 
 

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