Auszug - Vorschulerziehung und Hortbetreuung
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Herr Retzlaff stellt heraus, dass wir hier nur eine Anfangsdiskussion führen können, da vieles bisher noch in Vorbereitung ist. Herr Stahr (BzStR) teilt mit, dass sich das Bezirksamt gerade mit der Aufgabe befasst, Kitas in freie Trägerschaft zu überführen. Das neue Schulgesetz beinhaltet das Problem, Kitas mit derzeitiger Hortnutzung ebenfalls zu übertragen. Die Horte seien künftig an den Schulen anzusiedeln. Man versuche momentan die technischen Probleme zu lösen. Offen seien noch die personellen Probleme mit der Übertragung von Mitarbeitern, da hier ein Austausch zwischen Land und Bezirk, aber auch freien Trägern stattfinden muss. Das Gesetz sieht zum 1.1.2005 eine neue Kitaform vor. An 80% der Horte sei es unproblematisch, diese an die Schulen zu überführen. Manchmal liegen Horte in Kitas auch unmittelbar neben der Schule, wie etwa an der Radenzer Straße, wo eine Übertragung der Einrichtung einfach zu gestalten sei. Frau Mendl (BzStR) weist darauf hin, dass im Schulgesetz nicht geregelt sei, wo räumlich Hortbetreuung stattfindet, aber hierzu gibt es jetzt ein neues Senatspapier. Man sei in der Vorbereitung aber schon recht weit. Es ginge hier um 510 kommunale, 276 noch kommunale, bald private und 207 in privater Trägerschaft befindliche Hortplätze. Ein Großteil der Hortplätze werde man zum neuen Schuljahr überführen können. Der Rest folge zum nachfolgenden Schuljahr. Herr Tesch gibt zur Kenntnis, dass es viel Unsicherheit bei Eltern gebe, weil manche in Kitas befindliche Horte bereits jetzt keine Anmeldungen mehr aufnehmen wollen. Er fragt, wann es eine richtige Terminleiste zur Übertragung gebe. Frau Mendl sagt im Schulgesetz taucht ein Passus zur Kooperationsbeziehung der Einzelschule auf. Es sei auch möglich, dass ein freier Träger einen Schulhort führen kann, wenn solches die Schulkonferenz wünscht. Frau Stappenbeck betont, man brauche ein Gesamtkonzept Hort- und Ganztagsbetreuung. Herr Welters merkt zu den Horten an, dass es problematisch sei, wenn die Übertragungssituation klar sei, bei der Übertragung an freie Träger, weil mancher lieber im öffentlichen Dienst verbleiben möchte. Hier bestände noch dringender Klärungsbedarf mit der Senatsverwaltung in Sachen Personalfinanzierung. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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