Auszug - Beendigung der Befristung für Steganlagengenehmigungen in Treptow-Köpenick  

 
 
9. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 11.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, Köln-Zimmer (Raum 118)
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
VIII/0250 Beendigung der Befristung für Steganlagengenehmigungen in Treptow-Köpenick
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0202/12/17
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, GesUm
  Geschanowski, Bernd
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
Ortsbezüge:Gesamtbezirk

Herr Vogel erläutert den Antrag und verweist auf die Rechtslage und die Widersprüchlichkeit der Genehmigungspraxis mit der Beantwortung bei einigen Kleinen Anfragen.

Herr Ram verweist darauf, dass der gemeinsame Änderungsantrag von SPD, CDU und FDP Beratungsgrundlage ist. Er verweist auf die Rechtslage des Berliner Wassergesetzes, die keine Befristung vorsieht.

Herr Rohmann verweist auf die Information des Amtes, dass es immer eine Einzelfallprüfung gibt und fragt, ob die Genehmigungsgebung der Unterschiedlichkeit bei gemeinnützigen und privaten Eigentümern gerichtsfest ist?

Antw. Geschanowski: Nach Bundeswassergesetz ist keine Unterscheidung und Befristung möglich. In Berlin gelten 10 Jahre für private Steganlagen und längere Fristen für Vereine. Herr Dr. Kleinlosen ergänzt, dass nach Berliner Wassergesetz eine Befristung möglich ist und gängige Praxis, da nur so öffentliche Interessen berücksichtigt werden können eine Behörde sollte sich dieser Möglichkeit nicht verwehren, zudem entwickelt sich Natur weiter. Bisher wurden nur 3 Stege abgelehnt, der Rest wurde weitergenehmigt. Die Kosten für die Antragsgenehmigung liegen bei ca. 100 Euro.

Frau Kappel berichtet aus dem Sportausschuss, dass der Antrag geändert werden sollte und längere Fristen für Sportvereine gelten sollten, sie bekamen jedoch vom Amt die Information, das dies rechtlich nicht möglich ist. Sie berichtet, dass die Kosten beim Dahme-Yachtclub viel höher waren, sie lagen bei etwa 500 Euro pro Steg. Es gab letztendlich eine Sondergenehmigung.

Antw. Herr Dr. Kleinlosen: Problem in diesem speziellen Fall war die Röhrichtzone, daher Sondergenehmigung, aufgrund von Einzelfallprüfung gibt es unterschiedliche Fristen, dies ist keine Willkür, die Kosten müssten auch geringer sein.

Herr Henze verweist darauf, dass sich die Natur auch mit den Stegen weiterentwickelt, das zeigt die Realität seit vielen Jahren.

Herr Zellmer ist von der Debatte überrascht und kritisiert, dass die Argumente aus Umwelt- und Naturschutzsicht kaum berücksichtigt werden und die Anliegen des Sports überwiegen.

Herr Kroos (Naturschützer) spricht sich für Befristungen aus. Er verweist auf die Praxis, dass die Eigentümer, wenn sie wissen dass die Verlängerung der Steganlagengenehmigungen naht, Pflanzen zerstören, um erneut eine Genehmigung zu bekommen. Er plädiert für eindeutige positive Befristungen mit Belohnung, wenn sich Natur entwickelt. Die aktuelle Praxis ist kontraproduktiv. Naturschutzgerechtes Verhalten derrger muss belohnt und nicht bestraft werden.

Herr Ram verweist darauf, dass es kein Recht auf Steganlagen gibt. Er sieht die Befristung aus praktischem Verwaltungshandeln, dies entspricht jedoch nicht dem gültigen Recht und sollte daher geändert werden.

Herr Mackenrodt erläutert, dass der Biotopverbund unter den Stegen ohne Probleme funktioniert, die Wassersporttradition ist in diesem Bezirk so stark, so dass unverständlich bleibt, warum weiter eine Befristung beibehalten wird.

Antw.: Herr Dr. Kleinlosen sieht Rechtslage anders und kann daher auch nur so handeln.

Herr Hinz unterstützt das Argument, dass naturschutzgerechtes Verhalten der Steganlageneigentümer unterstützt und nicht bestraft wird und bittet um Abstimmung.

Der Antrag wird beschlossen: Abstimmung: 11/1/3.


Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 11.10.2017 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen und Sport abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (11:1:3) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung.

 

Drs. VIII/0250

Das Bezirksamt wird ersucht, die aktuelle Praxis in Treptow-Köpenick, die Genehmigung von Steganlagen grundsätzlich auf 10 Jahre zu befristen, zu beenden. Insbesondere Steganlagen die vor 2003 errichtet wurden und nach § 31 Abs. 5 des Berliner Naturschutzgesetzes ausgewiesenen Bestandsschutz haben, sind aus einer Befristung und damit notwendigen Neuantragstellung herauszunehmen, da die aktuelle Verfahrensweise den gesetzlich verankerten Bestandschutz aushebelt und damit nicht zulässig ist.

Dieses soll auch zur langfristigen Sicherung der Anlagen beitragen und eine Rechtssicherheit für die Vereine und privaten Steganlagenbesitzer schaffen.


Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 1; Enthaltung: 3.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)