Auszug - Stärkung touristischer Potentiale für die Altstadt Köpenick
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Schmitz weist darauf hin, dass nach aktueller BVV-Beschlusslage an gleicher Stelle eine weitere Anlegestelle für Kreuzfahrtschiff für Boote, die nicht zur Stern & Kreis gehören, gewünscht ist. Sie kritisiert die pauschale Befürwortung eines privaten Stegs mit Dauerliegeplätzen an dieser exklusiven Stelle, die in erster Linie für die vielen Besucher des Luisenhains einen der schönsten Ausblicke auf die Spree bietet. Wir sollten diesen Blick für die Allgemeinheit bewahren. Anlegende Dampfer und Kreuzfahrtschiffe sind nur immer für ein paar Minuten an den Stegen und das ist daher vereinbar. Es gab vor Jahren die Entscheidung, dass das Anlegen von Sportbooten im Frauentog erfolgen soll und der neue Steg ist erstaunlicherweise trotz der geringen Liegeplatzzahl nie ausgelastet. Sie hat gehört, dass es von UmNat auch Bedenken gegen die geplanten Stege am Luisenhain gibt und würde diese gerne vom Amt hören. Herr BzStR Hölmer verweist darauf, dass die Verwaltung hier unterschiedliche Positionen hat und das Anliegen von der Wirtschaftsförderung unterstützt wird. Die Verwaltung hat sich vor Jahren für einen anderen Standort, nämlich den Frauentog entschieden, weil der Standort am Luisenhain aus naturschutz- und denkmalrechtlicher Sicht in Verbindung mit der Grünanlage nicht geeignet ist. Herr Vogel sieht an dieser Stelle auch keine Dauermarina und findet die Anlegestelle am Frauentog zu entlegen, um Touristen anzuziehen und hält die Lage am Luisenhain für geeignet und bittet um Vertagung.
Herr BzStR Geschanowki wird eine Stellungnahme seines Amtes UmNat vor der nächsten Sitzung herreichen.
Frau Dr. Lehmann gibt drei Gegenargumente aus dem Grünflächenamt:
Herr Dr. Kleinlosen stellt fest, dass ein Steg an diesem Bereich nicht genehmigungsfähig ist (Außenbereich und verbandszustimmungspflichtig). Rein rechtlich ist das Anliegen auszuschließen, das Vorhaben ist eindeutig nicht zulässig.
Herr Zellmer schließt sich der genannten Kritik an der Privatisierung des öffentlichen Raums an und sieht den Antrag als Gefälligkeitsbeschluss gegenüber einem potenziellen Investor, der aus wirtschaftlichen Gründen 60 Dauerliegeplätze benötigt. Er will den Antrag ablehnen.
Der Antrag wird einstimmig vertagt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |