Auszug - Neue Regelungen im Unterhaltsvorschussgesetz bekannter machen
Frau Hölling informiert den JHA über die bereits vom Jugendamt umgesetzten Maßnahmen. Informationen zu den Neuregelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes gibt es bereits seit dem 02.07.2017 auf der Homepage des Jugendamtes. Von den Beistandschaften wurden alle Anspruchsberechtigten angeschrieben und über die Neuregelungen informiert. Die Anzahl der Anträge übersteigt bei Weitem die Anzahl der im Vorfeld ermittelten Anträge. Eine erhebliche Anzahl von Anspruchsberechtigen (ca. 2000) wurde durch das Jobcenter ermittelt und entsprechende Anträge gestellt. Auf Landesebene wurde verabredet, dass diese (ohne finanzielle Auswirkung auf die Anspruchsberechtigten) erst nachrangig bearbeitet werden. Die Neuregelungen zum Unterhaltsvorschussgesetz sind erst mit der Veröffentlichung des Gesetzes Mitte August im BGBl. in Kraft getreten. Eine rückwirkende Antragstellung zum 01.07. 2017 ist aber möglich. Aufgrund des enormen Besucheraufkommens in der UV-Stelle im Jugendamt liegen die Anträge jetzt auch zusätzlich in den Bürgerämtern aus und können dort ausgefüllt werden. Frau Kant fragt nach, wie hoch der Unterschied zwischen errechneten und tatsächlichen Anträgen ist. Frau Hölling wird zur nächsten Sitzung die aktuellen Zahlen nachreichen. Nach kurzer Diskussion über die weitere Notwendigkeit dieses Antrages schlägt Herr Freier-Winterwerb vor, den Antrag erneut in der Fraktion zu besprechen. Der TOP wird vertagt. |
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