Auszug - Neue Regelungen im Unterhaltsvorschussgesetz bekannter machen
Das BA kann zur Zeit nichts unternehmen, da das Gesetz zwar im Bundestag beschlossen, aber noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Somit ist das Gesetz noch nicht rechtskräftig. Das Informationsmaterial ist bereits fertig.
Beschluss: einstimmig angenommen. Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Ausschuss für ASGGV hat die Drucksache VIII/0247 auf seiner Sitzung am 26.07.2017 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Jugendhilfeausschuss einstimmig (12:0:0) die Annahme des Antrages in der ungeänderten Fassung. Abstimmungsergebnis: dafür: 12; dagegen: 0; Enthaltung: 0. |
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